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Einheitlicher Ansprechpartner

Der Einheitliche Ansprechpartner ist ein Service für Dienstleister im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie.

Personen oder Unternehmen, die im Landkreis Harburg Niederlassungen gründen oder Dienstleistungen anbieten möchten, können die notwendigen Verfahren und Formalitäten über ihn abwickeln, wenn diese dafür zugelassen sind.

Der Einheitliche Ansprechpartner kann seinen Kunden als Verfahrensmittler zur Seite stehen. Sachentscheidungen zu den Verfahren darf er nicht treffen. Dies obliegt den zuständigen Behörden.

Bitte beachten Sie, dass eine Gebühr zu entrichten ist, wenn Sie den Einheitlichen Ansprechpartner in Anspruch nehmen. Die Gebühr darf höchstens 15% der Kosten betragen, die für das Verfahren selbst anfallen und wird nach Zeitaufwand ermittelt. Einfache Auskünfte sind gebührenfrei.

Über das „Dienstleisterportal Niedersachsen" können Sie im Internet die notwendigen Verfahren und Formalitäten elektronisch abwickeln. Neben verfahrensspezifischen Informationen werden dort außerdem benötigte Formulare bereit gestellt. Ein Verfahrensassistent führt durch das Portal und bietet Ihnen auch den direkten Weg zur zuständigen Behörde an.

Sie können Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) im Portal abrufen und erhalten dort auch Informationen darüber, welche Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner zugelassen sind oder wer Dienstleister im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist.

Der Einheitliche Ansprechpartner wird Sie zu einem konkreten Anliegen auch gern persönlich darüber informieren, ob er für Sie tätig werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, wird er Sie an die „richtige" Stelle vermitteln können.

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