Landkreis Harburg

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Kinder- und Jugendschutz

Die Aufgaben in der Kreisjugendpflege umfassen den Gesetzlichen und den Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Sie werden in enger Abstimmung mit den Jugendpflegen der Gemeinden, der Ordnungsbehörden und der Polizei wahrgenommen.

Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll jungen Menschen und Erziehenden Angebote machen, um Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungs­fähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen. Hier arbeitet die Kreisjugendpflege unter anderem mit dem Kinderschutzbund zusammen.

Der Gesetzliche Kinder- und Jugendschutz beinhaltet die Beratung und Kontrolle zum Jugendschutzgesetz, zum Jugendarbeitsschutzgesetz und zur Kinderarbeitsschutzverordnung. Die Regelungen sind bei der Kreisjugend­pflege zu erhalten (siehe unten als Datei) oder unter www.bmfsfj.de (Jugendschutzgesetz unter „Gesetze“) bzw. www.bmas.de (Arbeitsschutz / Gesetze) einzusehen. 

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Jugendschutzgesetz Stand 10_2008 (42 kB)

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