Landkreis Harburg

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Verleih von Ausrüstungsgegenständen

Ausrüstungsgegenstände, wie z. B. Zelte oder das Spielmobil, können über die Kreisjugendpflege ausgeliehen bzw. vermittelt werden. Sie werden ausschließlich für Zweck der Jugendarbeit vergeben (nicht für private, kommerzielle oder Werbe-Zwecke wie Mitgliederwerbung und Wahlkampf).

Folgende Ausrüstungsgegenstände stehen zur Verfügung:

Weitere Ausrüstungsgegenstände können auf Anfrage vermittelt werden.

Das Spielmobil enthält eine Hüpfburg, eine Rollenrutsche und Material für verschiedene Gruppen- und Partnerspiele. Die Ausleihgebühr beträgt 30 Euro pro Tag.

Das Spielmobil wird nur an Personen abgegeben, die für den Umgang mit der Ausrüstung und die Spielmöglichkeiten geschult wurden. Die zentrale Einweisung für alle Interessierte findet einmal jährlich zum Saisonstart im Frühjahr statt. Anmeldungen über die unten genannten Ansprechpartner.

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