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Das Landschaftsschutzgebiet WL 12 "Rosengarten - Kiekeberg - Stuvenwald" wird mit Verordnung vom 06. Oktober 2021 zum 01. Dezember 2021 neu ausgewiesen. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zum neu ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet.
Das Landschaftsschutzgebiet (LSG) WL-12 „Rosengarten – Kiekeberg – Stuvenwald“ wurde erstmals am 27.10.1965 vom Regierungspräsidenten in Lüneburg unter Schutz gestellt.
Besonders typisch für das Gebiet ist das Landschaftsrelief. Es reicht von markanten Höhenrücken und tief eingeschnittenen Trockentälern bis zu flachwelligem Gelände.
Im südlichen Teil des Gebietes befindet sich der Stuvenwald, ein großes historisch altes Waldgebiet. Im Norden, auf der Höhe der Ortschaft Langenrehm, geht der Stuvenwald in den Rosengarten über. Die Wälder des Rosengartens sind ein ausgedehnter überwiegend ungestörter Waldbestand. Großflächig bestehen hier, auf zum Teil historisch alten Waldstandorten, natürliche oder naturnahe Waldbestände. Im Zentrum dieses Waldgebietes liegt das Naturschutzgebiet „Buchenwälder im Rosengarten” (Lü 258).
Neben dem großen Waldgebiet sind die landwirtschaftlichen Nutzflächen ein wichtiger Bestandteil des Gebietes. Sie befinden sich in der Umgebung der zentralen Wälder. Diese bäuerliche Kulturlandschaft wird im Wesentlichen durch ihre traditionelle Nutzung bestimmt. Äcker, Wiesen und Weiden nehmen den größten Anteil der Fläche ein. Auch in diesem Bereich des LSG ist das für die Landschaft typische Relief in besonderer Weise wahrnehmbar. Landschaftselemente wie zum Beispiel Alleen, Hecken, Feldgehölze, Einzelbäume, Wegraine, Findlinge oder kleine Stillgewässer gestalten und gliedern die Landschaft.
Lage:
Gemeinden Rosengarten, Seevetal und Neu Wulmstorf, Gemeinde Wenzendorf der Samtgemeinde Hollenstedt sowie die Stadt Buchholz im Landkreis Harburg.
LSG seit:
27.10.1965
Gesamtgröße:
ca. 5.739 ha
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