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Im Rahmen der Bundesfachplanung hat TenneT die Errichtung einer Gleichstromtrasse bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beantragt. Der Landkreis Harburg ist nicht vom Vorzugskorridor, aber von denkbaren Alternativen betroffen. Im Zuge der Energiewende soll das Netzausbauprojekt SuedLink Strom aus großen Offshore-Windparks von der Nordseeküste nach Bayern/Baden-Württemberg transportieren. Zunächst als Freileitungsprojekt vorgesehen, besteht seit Ende 2015 ein gesetzlicher Erdkabel-Vorrang für solche Gleichstromprojekte. Daher planen TenneT und TransnetBW eine vollständige Umsetzung der Trasse mittels Erdkabeln.
Zum im September 2016 vorgestellten Trassenkorridornetz wurden im Rahmen einer informellen Beteiligung zahlreiche Hinweise von Behörden und Privatpersonen eingereicht. Diese wurden vom Vorhabenträger geprüft und führten zu einer Konkretisierung des möglichen Trassenverlaufs. Im März 2017 wurde die Bundesfachplanung mit Einreichung des Antrags nach § 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) für den ersten Abschnitt der SuedLink-Trasse eröffnet. Der eingereichte Vorschlagskorridor führt zwar nicht durch den Landkreis Harburg, dennoch sind die Trassenkorridorsegmente 44, 50 und 52 noch als „ernsthaft in Betracht kommende Alternative“ im Rennen. Am 13. April 2017 haben die Vorhabenträger den Antrag nach § 6 NABEG für den Abschnitt A (Brunsbüttel bzw. Wilster - Scheeßel), zu dem auch der Landkreis Harburg gehört, bei der BNetzA eingereicht.
Im Sommer 2017 fanden in den einzelnen Planungsabschnitten öffentliche Antragskonferenzen statt, so auch für Abschnitt A. Der Landkreis Harburg hat das formelle Beteiligungsverfahren genutzt, um nochmals auf schwierig durchquerbare Stellen im Trassenkorridor hinzuweisen, die aufgrund ihrer Kleinräumigkeit erst im weiteren Planungsverlauf in den Unterlagen für die Bundesfachplanung nach § 8 NABEG näher betrachtet werden. Dazu gehören u.a. die Anhäufung von geschützten Biotopen in Verbindung mit besonderen Böden und Waldstandorten oder auch Windvorranggebiete. Im Anschluss an die Antragskonferenzen hat die BNetzA den Umfang und Detaillierungsgrad des Untersuchungsrahmens für den Umweltbericht nach § 14 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und somit die vom Vorhabenträger noch einzureichenden Unterlagen für den Antrag nach § 8 NABEG festgesetzt.
Hier erhalten Sie Informationen zur Bundesfachplanung und können auch die Antragsunterlagen einsehen:
https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/03/A/de.html?cms_vhTab=2
Aktueller Verfahrensstand
Nach der Festlegung des Untersuchungsrahmens und der genauer zu prüfenden Trassenkorridore durch die BNetzA haben die Vorhabenträger detaillierte Untersuchungen für die Bundesfachplanung durchgeführt. Dazu gehört auch eine Raumverträglichkeitsstudie (RVS), die sich mit der Vereinbarkeit des Vorhabens mit bestehenden oder geplanten Raumnutzungen befasst. Sie dient der Ermittlung eines möglichst raumverträglichen Trassenkorridors. Zudem wurde eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt, die die Auswirkungen des Vorhabens auf Schutzgüter wie Tiere, Pflanzen und auch den Menschen untersucht.
Die Unterlagen nach § 8 NABEG wurden für den Abschnitt A bei der BNetzA eingereicht und auf Vollständigkeit überprüft. Die Beteiligung von Behörden und Öffentlichkeit findet derzeit statt. Noch bis zum 24.06.2019 können schriftliche Stellungnahmen zu den Antragsunterlagen abgegeben werden. Der Landkreis Harburg wird diese Gelegenheit erneut nutzen, um nochmals auf schwierige Bereiche in den entsprechenden Trassenkorridorsegmenten hinzuweisen. Anschließend an die Auswertung der eingereichten Stellungnahmen finden im 3. und 4. Quartal Erörterungstermine mit der Möglichkeit der erneuten Darlegung öffentlicher und privater Belange in den jeweiligen Planungsabschnitten statt. Ab diesem Frühjahr sind frühzeitige Kartierungen für die Unterlagen des folgenden Planfeststellungsverfahrens vorgesehen. Im Rahmen der Planfeststellung wird der genaue Trassenverlauf von SuedLink verbindlich festgelegt. Aufgrund der erfolgten detaillierten Untersuchungen haben sich Anpassungen am Trassenkorridornetz ergeben, jedoch keine, die unmittelbar den Landkreis Harburg betreffen. Die bisherigen Trassenkorridorsegmente sind weiterhin Teil der Planung, auch wenn der Vorschlagskorridor nicht durch das Kreisgebiet verläuft. In die Überprüfung wurden auch die Hinweise aufgenommen, die bereits in der frühzeitigen Beteiligung abgegeben wurden, aber erst im jetzt einzureichenden Antrag berücksichtigt werden konnten. Die Antragsunterlagen nach § 8 NABEG sind auf den Internetseiten der Vorhabenträger und der BNetzA einsehbar (siehe weiterführende Informationen).
Infoveranstaltungen vor Ort
Wie bei den vorangegangenen Planungsschritten werden auch in diesem Jahr Infomärkte entlang der SuedLink-Trasse angeboten. Der Infomarkt für den Landkreis Harburg findet statt am Dienstag, den 11.06.2019 von 16.00 bis 19.00 Uhr in der Schützenhalle, Schützenstraße 49 in Tostedt. Dort haben Interessierte die Möglichkeit, sich über den aktuellen Planungsstand zu informieren. Vorgestellt werden u.a. die erstellten Fachgutachten und wie sich Bürger*innen weiterhin am Verfahren beteiligen können. Mitarbeiter*innen von TenneT und der ARGE SuedLink werden für Fragen zur Verfügung stehen. Zudem nehmen sie Hinweise auf regionale Gegebenheiten entgegen, die bei der folgenden Feinplanung des 1000 m breiten Korridors von Bedeutung sein können.
Die bisherige Gesamtstellungnahme des Landkreises Harburg finden Sie unter dem Punkt DOKUMENTE. Der Landkreis Harburg wird im Planungsverlauf weiterhin beteiligt und stellt an dieser Stelle Informationen für Bürgerinnen und Bürger bereit.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zum SuedLink-Projekt im Internet:
Erdkabel-Projekt SuedLink
Übertragungsnetzbetreiber
Bürgerdialog Stromnetz
Gesetzlicher Rahmen
Bundesnetzagentur und Bundesfachplanung
Netzausbau in Deutschland: www.netzausbau.de
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