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ALLRIS - Protokollauszug

04.11.2019 - 11 Wohnen im Landkreis HarburgAntrag der SPD-Frakt...

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Herr Dr. Stark trägt die anliegende Präsentation vor (s. Anlage 6) und geht dabei auf die Fragestellungen 1 und 4 ein.

 

Herr Riepshoff möchte wissen, wie die Hauptverwaltungsbeamten auf die Führung eines Baulückenkatasters reagiert hätten.

 

Herr Dr. Stark führt aus, dass die Reaktionen unterschiedlich gewesen seien. Es gehe bei der Zusammenführung von Kataster- und Einwohnerdaten auch um Datenschutz. Eine zentrale Führung eines solchen Baulückenkatasters sei nicht sinnvoll. Grundsätzlich sähen alle Bürgermeister ein solches Kataster aber als sinnvoll an.

 

Herr Stein meint, dass es nicht um ein reines Baulückenkataster gehe. Ein Wohnflächenkataster sei aussagekräftiger. 

 

Herr Dr. Stark erwidert, dass alle zwei Jahre eine Wohnbaulandumfrage durchgeführt werde. Die Antworten von 2018 würden als Anlage zu Protokoll gegeben (s. Anlage 7).

 

Herr Eckermann fragt, ob der Begriff der Baulücke im Landkreis Harburg einheitlich definiert sei.

 

Herr Dr. Stark antwortet, dass die NBank ein Programm anbiete, das die Daten zusammenbringe. Die Nutzer dieses Angebotes gingen dann einheitlich vor. Bei der Wohnbaulandumfrage gebe es Spielraum zur Verbindlichkeit der Daten.

 

Herr Geiger erkundigt sich, wo die Potenziale für neue Bauprojekte lägen.

 

Herr Dr. Stark sagt, dass die Kommunale Wohnungsbaugenossenschaft (KWG) Gespräche mit den Gemeinden führe, um Grundstücke für Neuprojekte zu bekommen. Es sei jedoch schwierig, im Innenbereich Lücken zu finden.

 

Zu Punkt 4 führt Herr Dr. Stark aus, dass es ein aktuelles Demographiegutachten gebe. Das RROP orientiere sich an Landesvorgaben. Es gebe keine völlig neue Entwicklung. Der Landkreis Harburg werde noch zehn bis 15 Jahre wachsen. Danach werde es keinen starken Einwohnerverlust geben. Es solle ein verstärkter Wohnungsbau in den Grund- und Mittelzentren erfolgen.

 

Herr Uffelmann fragt, wann das CIMA-Gutachten fertig sei.

 

Herr Dr. Stark erwidert, dass das Gutachten bereits fertiggestellt sei und in Kürze online gestellt werden solle. (Protokollnachtrag: Das Demographiegutachten 2018 für den Landkreis Harburg wurde am 08.11.2019 zur Verfügung gestellt).

 

Frau Tschauder stellt sich als neue Abteilungsleiterin der Abteilung Bauen vor. Sie habe die Leitung zum 14.10.2019 übernommen, sei seit fast 30 Jahren beim Landkreis Harburg und bis vor kurzem in der Abteilung Boden/Luft/Wasser beschäftigt gewesen. Sie stellt den jährlichen Bericht der Abteilung Bauen zum Thema „Wohnen im Landkreis Harburg“ vor (s. Anlage 8) und geht dabei auf die Fragen 2, 3, 5 und 6 der Anfrage ein. Der Landkreis Harburg wirke im Rahmen seiner Möglichkeiten auf eine Verschlankung des Planungs- und Bauordnungsrechts hin. Kritisch bei vereinfachten Baugenehmigungen sei die Verlagerung von Problemen auf die Bauaufsicht. Einreichen von unzureichenden Baugenehmigungsunterlagen und Fristverlängerungen von Dritten zögen die Verfahren ebenfalls in die Länge.

 

Herr Kanebley merkt an, dass im Onlinesystem bei kleineren Bauvorhaben oft nicht der aktuelle Verfahrensstand angezeigt werde. Es sei zudem schwierig, dass das Verfahren offenbar nicht weiterlaufe, wenn ein Sachbearbeiter ausfalle. Weiter führt Herr Kanebley aus, dass es manchmal zwei Monate dauere, bis Nachforderungen zu den Antragsunterlagen kämen und die Betroffenen das Gefühl hätten, dass nichts passiere. Er fragt, ob das Baurecht unterschiedlich ausgelegt werde. 

 

Frau Tschauder weist darauf hin, dass bei Bauanträgen nicht alle Details zum Bearbeitungsstand im Online Portal abgebildet werden. In der Zwischenzeit würden die Anträge durchaus bearbeitet, aber aus Datenschutzgründen werde nicht alles dargestellt. Zum Thema Vertretung führt Frau Tschauder aus, dass es einige Personalausfälle, Stellenvakanzen sowie Einarbeitungen neuer Mitarbeitender gegeben habe. Längere Auszeiten seien schwierig zu überbrücken, sie nehme jedoch mit, dass es eine vernünftige Stellenüberbrückung bei Ausfällen geben müsse.

 

Weiter geht Frau Tschauder darauf ein, dass bei Wohnbauanträgen nun die Frist ab dem Zeitpunkt des Vorliegens der vollständigen Antragsunterlagen dargestellt werden könne.

 

Herr Uffelmann ergänzt, dass es eine gewisse Zeit brauche, bis ein solches Onlineserviceportal umgesetzt und der Erwartungshaltung der Kundschaft, rechtzeitig gut informiert zu sein, gerecht werden könne. Für die Verwaltung insgesamt gelte, dass die Leistungen für Bürgerinnen und Bürger Priorität haben sollten.

 

Herr Eckermann fragt, wie die Bauabteilung mit den Mitgliedsgemeinden im Landkreis kommuniziere.

 

Frau Tschauder antwortet, dass dies unterschiedlich sei. Mit manchen Gemeinden werde über die Samtgemeinden, in anderen werde direkt mit den Mitgliedsgemeinden kommuniziert.

 

Herr Nießen führt aus, dass es bauplanungsrechtlich nicht unproblematisch sei, dass die Bauleitplanung auf zwei Ebenen stattfinde. Es sei zwar nicht immer sinnvoll, alles zu zentralisieren, aber für den Bürokratieabbau sei eine bauleitplanerische Ebene besser als zwei.

 

Frau Tschauder fährt mit der Präsentation fort und stellt aktuelle Zahlen aus der Bauabteilung vor. Die Unterschiede zwischen den Bauantragsverfahren und den Baufertigstellungen ergäbe sich aus den tatsächlich umgesetzten beantragten Vorhaben. Nicht jede Baugenehmigung, die beantragt werde, werde auch umgesetzt.

 

Herr Geiger fragt, welche Anteile der Landkreis sowie die Städte Buchholz und Winsen jeweils an den Baugenehmigungen hätten.

 

Frau Tschauder antwortet, dass sie die entsprechenden Zahlen im Moment nicht vorliegen habe.

 

Herr Geiger dankt Frau Tschauder für ihren Vortrag.

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Anlagen zur Vorlage

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