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ALLRIS - Protokollauszug

21.11.2022 - 10 Planungen des Radschnellweges Tostedt-Hamburg u...

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Frau Bischoff erläutert den Antrag. Aus Sicht der Gruppe ist bei den Planungen der Radverkehr nicht angemessen berücksichtigt. Inzwischen ist eine Vorstellung des Vorhabens in Buchholz erfolgt. Frau Bischoff hat der Sitzung entnommen, dass ein Radschnellweg noch nicht die nötige Planungsreife hat und daher bei der jetzigen Planung nicht berücksichtigt werden kann. Aus Ihrer Sicht ist eine Abstimmung zum Radschnellweg noch offen. Daher soll über die Punkte 2-4 abgestimmt werden. Über die Trägerschaft muss noch diskutiert werden.

 

Herr Nießen antwortet, dass das Thema Radschnellwege aktuell in der Bearbeitung ist, noch in dies werden sich die Hauptverwaltungsbeamten damit befassen. Es ist eine Abstimmung mit den Kommunen bezüglich des Trägermodells herbeizuführen, da hierfür unterschiedliche Optionen bestehen.

 

Frau Dr. Dahm erläutert, dass für den Radschnellweg Tostedt-Hamburg derzeit nur Machbarkeitsstudien vorliegen, von 4 möglichen Varianten würde nur eine das Kreuzungsbauwerk tangieren. Da derzeit noch keine Beschlüsse über eine Vorzugstrasse gefasst sind und auch eine Finanzierung noch ungeklärt ist, wird ein Radschnellweg im Rahmen des Neubaus der Brücke nicht berücksichtigt. Es ist aber möglich, zu einem späteren Zeitpunkt eine Unterführung für einen Radschnellweg zu bauen. Die Kosten für eine spätere Umsetzung liegen 50% unter den Kosten für ein längeres Bauwerk über die Bahn.

 

Herr Heuer merkt an, dass die Brücke in Buchholz akzeptiert wurde. Zum Punkt 2 des Antragens finden bereits Gespräche statt. Aus seiner Sicht ist ein regelmäßiger Berichtspunkt nicht nötig, wenn die Verwaltung berichtet, soweit es etwas Neues gibt. Ein Beschluss zu künftigen Fördermitteln sei fraglich. Eventuell sollte der Antrag umformuliert werden.

 

Herr Recht erkundigt sich nach der Radverkehrsführung auf der Bendestorfer Straße. Auf der Brücke erfolgt der Radverkehr mit Schutzstreifen, jedoch sei ihm nicht klar, wie es vor und hinter der Brücke weitergeht. Es brauche eine Querungsmöglichkeit in Richtung Ortsausgang Buchholz. Frau Dr. Dahm bestätigt, dass diese in der Planung mit enthalten ist.

 

Herr Becker äußert, dass Selbstverständlichkeiten nicht beschlossen werden müssen.

 

Herr Reglitzky erkundigt sich nach den Alternativen und fragt, ob es Varianten gibt, bei denen der Radschnellweg auch gar nicht an der Brücke entlanggeführt wird. Frau Dr. Dahm antwortet, dass drei der Varianten nicht entlang der Brücke führen, weist aber darauf hin, dass sich von der Politik noch für keine Vorzugstrasse entschieden wurde.

 

Herr Reglitzky weist darauf hin, dass Punkt 1 auch insofern wichtig ist, dass es einer weiteren Anbindung für Fuß- und Radverkehr an die neuen Wohngebiete im Osten mit Blick auf das Projekt „Buchholz 2025“ bedarf, die Unterführung eines Radweges sollte daher mit festgehalten werden.

 

Frau Bischoff erklärt, dass Sie Punkt 1 aufrechterhält und fragt, wie die Querung über die Bendestorfer Straße erfolgt.

 

Herr Becker bekräftigt, dass die Trassenführung noch nicht klar ist. Frau Bischoff ergänzt den Punkt 1 dahingehend, dass allgemein über eine Unterführung für Radverkehr entschieden werden soll.

 

Herr Nießen weist auf die Ausführungen von Frau Dr. Dahm hin, dass dies später umsetzbar ist. Das Bauwerk lässt diese technische Möglichkeit zu. Er betont nochmals, dass zu den Punkten 2-4 Gespräche stattfinden und über Neuigkeiten im Ausschuss immer berichtet wird. Zum Punkt 1 gibt es seitens der Verwaltung keine Bedenken. Herr Nießen erklärt, dass auch Radschnellwege noch von der Politik haushalterisch zu bewerten sind. Außerdem erinnert er daran, dass auch noch Aufträge aus dem regionalen Radverkehrskonzept offen sind.

 

Frau Bischoff ist der Punkt 1 wichtig, Punkte 3-4 können zurückgestellt werden, wenn das selbstverständlich ist. Da der letzte Bericht zu den Radschnellwegen bereits ein halbes Jahr her ist soll auch Punkt 2 aufrecht erhalten bleiben. Aus ihrer Sicht bedarf es hierfür mehr Planungskapazität.

 

Herr Nießen antwortet, dass der Punkt 2 zurückstellbar ist, da die Höhe der Planungskapazität von dem Modell abhängt, welches gewählt wird. Wenn der Kreis die Planungsträgerschaft übernehmen sollte, sind beim Kreis andere Personalkapazitäten erforderlich.

 

Herr Nießen merkt ergänzend an, dass die Planungsvereinbarung nicht mehr geändert werde, aber eine spätere Unterführung für Radverkehr grds. möglich wäre.

 

Es erfolgt eine getrennte Abstimmung zu den Punkten 1 und 2 des Antrages.

 

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Beschluss:

  1. Die Fundamentierung der Brücke und der östlichen Böschung sollte nach Möglichkeit so erfolgen, dass ein späterer Durchstich für den Radschnellweg als Planungsoption erhalten bleibt.
  2. Die Planungen für den Radschnellweg Tostedt Hamburg werden intensiviert, indem mit den tangierten Gemeinden Gespräche mit dem Ziel einer Art „Trassenbündnis“ geführt werden.

 

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Abstimmungsergebnis Punkt 1:

 

Einstimmig zugestimmt

 

 

Abstimmungsergebnis Punkt 2:

 

abgelehnt

3 Ja-Stimmen  5 Nein-Stimmen  5 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

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