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Rettungsdienstliche Versorgung im Landkreis Harburg-Rettungsdienstbedarfsplan 2018
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Geplant
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Ausschuss für Ordnung und Feuerschutz
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Vorberatung
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20.02.2018
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Erledigt
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Kreisausschuss (nicht öffentlich)
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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06.03.2018
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Sachdarstellung:
(Zusammenfassung)
Keine
Sachdarstellung:
Der Landkreis Harburg als Träger des öffentlichen Rettungsdienstes ist verpflichtet, die rettungsdienstliche Versorgung für sein Gebiet (Rettungsdienstbereich) sicherzustellen. Hierzu zählen die Notfallrettung und der qualifizierte Krankentransport sowie die notärztliche Versorgung. Der Gesamtbedarf ist in einem Rettungsdienstbedarfsplan festzustellen.
Im Oktober 2017 wurde aufgrund wesentlich gestiegener Einsatzzahlen eine erneute Überprüfung der Rettungsmittelvorhaltung vorgenommen.
Das Ergebnis wird der Gutachter in der Sitzung vorstellen und erläutern.
Die gutachterlichen Veränderungen wurden in den Rettungsdienstbedarfsplan 2018 überführt. Der Plan wird den Ausschussmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung zugeleitet.
Das Beteiligungsverfahren mit den Kostenträgern wurde eingeleitet.
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