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Lagebericht 2019 der Kreisalten- und Pflegeheime Buchholz, Winsen/Luhe und des „Helferichheims“ in Tostedt
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gesundheit, Integration und Soziales
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Kenntnisnahme
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16.09.2020
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Erledigt
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Kreisausschuss (nicht öffentlich)
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Kenntnisnahme
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30.09.2020
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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05.11.2020
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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20.01.2021
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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Sachdarstellung:
(Zusammenfassung)
Sachdarstellung:
Die drei Heime hatten im Jahr 2019 eine Auslastung zwischen 90,22 % und 98,47 %.
Durch die teilweise sehr gute Auslastung und einer wirtschaftlichen Betriebsführung sind insgesamt gesehen positive Bilanzgewinne entstanden. Folgende Bilanzgewinne sollen der Gewinnrücklage zugeführt werden:
Tostedt Bilanzgewinn 125.778,30 €
Buchholz Bilanzgewinn 51.990,64 €
Winsen Bilanzgewinn 64.156,57 €
Sachdarstellung:
Die Pflegesatzverhandlungen ergaben eine Budgetsteigerung von 0 % – 4,2 % ab dem 01.07.2019 bis zum 30.06.2020. Die unterschiedlichen Budgetsteigerungen erklären sich durch unterschiedliche Belegungsstrukturen und Änderungen bei den Auszubildenden. Die Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst betrug ab dem 01.04.2019 im Durchschnitt 3,09% (mindestens 2,81 % und höchstens 5,39 %).
Die drei Heime waren im Jahr 2019 wie folgt ausgelastet:
Tostedt 39.187 Pflegetage 90,22 % Auslastung
Buchholz 21.566 Pflegetage 98,47 % Auslastung
Winsen 34.505 Pflegetage 98,47 % Auslastung
Das Heim Winsen hatte insgesamt einen Belegungsrückgang um 59 Tage, Buchholz einen Belegungsanstieg um 15 Tage, Tostedt einen Belegungsanstieg um 224 Tage.
Im Heim Winsen wurden 2019 neue Möbel im Wert von 19.000 € und ein neuer VW-Bus angeschafft. Ein Aufzug wurde für 73.000 € erneuert, ebenso eine Hebeanlage für 21.000 €
Für insgesamt 37.000 ,-- € wurden neue Fenster eingebaut, und die Lichtrufanlage für
29.000 € auf den neuesten Stand gebracht.
Im Heim Buchholz wurden 2 Wohnbereichsküchen erneuert. Es wurden außerdem noch
die restlichen Niederflurbetten und Aufrichtehilfen angeschafft. Der Teilanstrich der Fassade wurde durchgeführt und Fenster im Wert von 16.000 € erneuert.
Im Heim Tostedt wurde 2019 eine Automatiktür erneuert.
Die Küche erhielt eine neue Kaffeebrühanlage, einen Rückstellprobenkühlschrank und einen neuen Speiseausgabenwagen.
Des Weiteren wurden diverse Möbel, Pflegerollstühle, eine Wasserenthärtungsanlage, eine
Hubbadewanne, ein Medikamentenschrank, ein VW-Bus und die restlichen Niederflurbetten
angeschafft. Die Erneuerung des Fußbodens in den Zimmern wurde fortgesetzt, ebenso für
14.000 € neue Fenster.
Auch im Jahr 2019 wurden unterschiedliche Fortbildungen für die Mitarbeiter in den Heimen angeboten und durchgeführt, wie z.B. Erste Hilfe, Hygieneschulungen, Brandschutzübungen, Arbeitssicherheit etc. Eine Mitarbeiterin absolvierte bis Mitte 2019 einen Wohnbereichs-leitungslehrgang.
In den 3 Heimen waren 2019 22 Mitarbeiter als zusätzliche Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI mit insgesamt 13,16 Vollzeitstellen beschäftigt. Außerdem 1 Auszubildende in der Altenpflege.
Die Qualitätsprüfungen unserer Heime durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen ergaben folgende Gesamtnoten:
Buchholz Februar 2018 1,0
Winsen Mai 2019 1,0
Tostedt Januar 2020 nach neuesten Kriterien ohne Note
Die Jahresabschlüsse der drei Kreisalten- und Pflegeheime Buchholz, Winsen /Luhe und Tostedt sind geprüft worden. Je eine Ausfertigung der Abschlussprüfung ist als Anlage beigefügt.
Die Bilanzergebnisse 2019
Tostedt Bilanzgewinn 125.778,30 €
Buchholz Bilanzgewinn 51.990,64 €
Winsen Bilanzgewinn 64.156,57 €
Die Bilanzgewinne werden der Gewinnrücklage zugeführt.
Die Eigenkapitalquote beträgt in Tostedt 92 %, in Buchholz 91,2 % und in Winsen 90,7 %.
Nach § 84 Abs. 2 des Pflegeversicherungsgesetzes dürfen Überschüsse den Pflegeheimen verbleiben. Verluste sind von ihnen zu tragen.
Eine Rücklagenbildung ist im Rahmen einer Betriebsmittelrücklage zur Abdeckung von eventuellen künftigen Verlusten und für die Wiederbeschaffung von Wirtschaftsgütern, die satzungsgemäßen Zwecken dienen, nach den gesetzlichen Vorschriften möglich.
Bei den in der Gewinnrücklage angesammelten Mitteln handelt es sich um eine Betriebsmittelrücklage gem. § 58 Nr. 6 Abgabenordnung (AO).3
Investitionsmittel des Landkreises wurden wie auch in der Vergangenheit, nicht in Anspruch genommen.
Alle drei Heime liegen mit ihrem Fachkräfteanteil über den Vorgaben der Heimpersonal-verordnung von 50 % und sichern damit die Qualität der Pflegeleistungen gem. § 113 SGB XI. Durch die vorgenommenen Investitionen und das qualifizierte Personal ist die Wettbewerbsfähigkeit der drei Heime auch für die Zukunft gegeben.
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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