Personen und Gesellschaften, die in einer Liste der Architektenkammer Niedersachsen eingetragen sind, erhalten eine Bestätigung über die Eintragung in Form eines Ausweises bzw. einer Urkunde. Der Ausweis bzw. die Urkunde ist bei Löschung der Eintragung zurückzugeben.
Landkreis Harburg
Architektenkammer Niedersachsen: Eintragung - Bestätigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Architektenkammer Niedersachsen.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Architektengesetz
Externe Behörden
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