Wenn Sie Ihr Kind von einer Tagesmutter/einem Tagesvater betreuen lassen möchten, übernimmt der Landkreis Harburg auf Antrag die Betreuungskosten. Die Kosten pro Betreuungsstunde sind in der Satzung des Landkreises Harburg festgelegt.
Sie als Eltern werden zu einem einkommensabhängigen Elternbeitrag herangezogen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, diesen Elternbeitrag zu zahlen, kann dieser auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.
Falls Sie bereits eine Bewilligung Ihres Antrages erhalten haben und es während des Bewilligungszeitraumes zu Veränderungen der Betreuungszeiten oder der Betreuungsperson kommt, verwenden Sie bitte die Anlage A um uns die Änderungen mitzuteilen (diese finden Sie rechts unter Datei in den Dokumenten).
Änderung/Ergänzung:
Ab dem 01.08.2018 gilt für die Betreuung von Kindern ab dem vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt Beitragsfreiheit, sofern die tägliche Betreuungszeit 8 Stunden nicht überschreitet.