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Hilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung

Allgemeine Informationen

Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Menschen im erwerbsfähigen Alter, denen vorübergehend keine Erwerbstätigkeit möglich ist. Dies sind zum Beispiel Bezieher einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung und Personen, die länger als 6 Monate arbeitsunfähig erkrankt sind.

Keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben Personen im alter ab 15 Jahren bis zum renteneintrittsalter, die Arbeitslosengeld II erhalten können.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt haben umfasst den gesamten Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt. Dieser wird pauschal durch Regelbeträge gewährt. Die Regelbeträge umfassen sowohl Leistungen für Ernährung und hauswirtschaftlichen Bedarf als auch Leistungen für Bekleidung, Wäsche, Schuhe, Hausrat und besondere Anlässe. Im besonderen Fall kann die Regelleistung individuell festgelegt werden.

Beihilfen für größere Anschaffungen gibt es nicht. Bei Bedarf muss ein Teil der monatlichen Regelleistung angespart werden. Ist das aus besonderen Gründen nicht möglich, kann ein Darlehen beantragt werden.

Neben der Regelleistung werden folgende Leistungen gewährt:

  • Mehrbedarfe für Gehbehinderung (Merkzeichen G oder aG im Schwerbehindertenausweis!)
  • Leistungen für Miete und Heizung
  • Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung (einschließlich Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung)
  • Kosten für Bildung und Teilhabe von Kindern
An wen muss ich mich wenden?

Einen Antrag auf Sozialhilfeleistungen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder direkt bei der Abteilung Soziale Leistungen. Außerdem steht Ihnen das Antragsformular online zur Verfügung.

Haben Sie Probleme beim ausfüllen? Wir helfen Ihnen gern. Rufen Sie an und lassen sich einen Termin geben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Geeigneter Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis)
  • Belege über Ausgaben: Mietvertrag oder Hauslasten (jeweils mit Baujahr und Größe der Wohnung), Belege über Gas-/ Wasser- / Stromabrechnungen, Versicherungen (Policen und Beitragsrechnungen), wie z. B. Hausrats-, Haftpflicht-, Lebens-, Sterbeversicherungen, evtl. Beitragsrechnungen über freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung, etc.
  • Einkommensbelege, z. B. Rentenbescheid, Arbeitslosengeld II Bescheid, Wohngeldbescheid, Lohnabrechnung, etc.
  • Belege über Vermögen: Kontoauszüge der letzten drei Monate, Sparbücher, Festgeldkonten, Wertpapierkonten, Grundbuchauszug, etc.
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:kostenfrei
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