Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Menschen im erwerbsfähigen Alter, denen vorübergehend keine Erwerbstätigkeit möglich ist. Dies sind zum Beispiel Bezieher einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung und Personen, die länger als 6 Monate arbeitsunfähig erkrankt sind.
Keinen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben Personen im alter ab 15 Jahren bis zum renteneintrittsalter, die Arbeitslosengeld II erhalten können.
Die Hilfe zum Lebensunterhalt haben umfasst den gesamten Bedarf für den notwendigen Lebensunterhalt. Dieser wird pauschal durch Regelbeträge gewährt. Die Regelbeträge umfassen sowohl Leistungen für Ernährung und hauswirtschaftlichen Bedarf als auch Leistungen für Bekleidung, Wäsche, Schuhe, Hausrat und besondere Anlässe. Im besonderen Fall kann die Regelleistung individuell festgelegt werden.
Beihilfen für größere Anschaffungen gibt es nicht. Bei Bedarf muss ein Teil der monatlichen Regelleistung angespart werden. Ist das aus besonderen Gründen nicht möglich, kann ein Darlehen beantragt werden.
Neben der Regelleistung werden folgende Leistungen gewährt:
- Mehrbedarfe für Gehbehinderung (Merkzeichen G oder aG im Schwerbehindertenausweis!)
- Leistungen für Miete und Heizung
- Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung (einschließlich Schwangerschaftsbekleidung und Babyerstausstattung)
- Kosten für Bildung und Teilhabe von Kindern