Die Straßenverkehrsvorschriften und deren Beachtung dienen unter anderem dem Ziel, allen Teilnehmern am Straßenverkehr eine ihren Bedürfnissen angemessene Nutzung des Straßenraumes zu ermöglichen, Schäden von sich und anderen fernzuhalten und Behinderungen und Belästigungen aus das unvermeidbare Maß zu reduzieren.
Vorrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung ist die Verkehrsunfallprävention. Durch die Verkehrsüberwachung sollen Unfälle verhütet und Unfallfolgen gemindert werden. Eine lückenlose Verkehrsüberwachung ist nicht möglich, daher sind Prioritäten zu setzen und Schwerpunkte zu bilden. Überwachungsmaßnahmen sind dort zu konzentrieren, wo sich häufig Unfälle ereignen (Unfallbrennpunkte), die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sich Unfälle ereignen werden oder wiederholt wichtige Verkehrsregeln nicht beachtet werden (Gefahrenpunkte).
Damit die Beachtung der Verhaltensvorschriften durchgesetzt werden kann, sind Verstöße in der Regel als Ordnungswidrigkeit eingestuft und können mit Verwarnungs- oder Bußgeld geahndet werden.
Die Höhe einer möglichen Geldbuße sowie die Nebenfolgen können Sie dem "Bundeseinheitlichen Tatbestandkatalog" entnehmen. Die aktuelle Fassung finden Sie auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamtes unter www.kba.de oder auf unserer Homepage unter Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Die allgemeine Verkehrsüberwachung (z.B. bei Verkehrsunfällen, Verstößen gegen Transportvorschriften, Alkohol- und Drogenfahrten, etc.) obliegt der Polizei. Parkverstöße werden in der Regel von den Gemeinden aufgenommen.
Die Geschwindigkeitsüberwachung im Kreisgebiet obliegt der Polizei und der Kreisverwaltung. Der Landkreis betreibt an folgenden Standorten stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen:
Ort | Straße | einseitig | beidseitig |
Drennhausen | L217 | x | |
Mienenbüttel | B3 | x | |
Nenndorf | K85 | x | |
Neu Wulmstorf | B73 | x | |
Rottorf | K87 | x | |
Trelde | B75 | x | |
Wistedt | B75 | x |
Ferner sind in Elstorf seit 2014 zwei und in Neu Wulmstorf eine kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Einsatz.
Zudem verfügt der Landkreis über zwei mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen mit Laserscannertechnik. Diese fahren über 500 Standorte im ganzen Landkreis an.
Darüber hinaus betreibt der Landkreis zwei Messanlagen, mit denen die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf Bundesautobahnen überwacht werden.
Anregungen zu weiteren Messstellen können Sie per Mail an: bussgeldstelle@lkharburg.de senden. Bitte teilen Sie uns hierzu bitte möglichst folgende Informationen mit:
- Ortschaft, Gemarkung
- Straßenname und Klassifizierung (z.B. Bundesstraße, Kreisstraße, 30er Zone...)
- genauer Ort (z.B. Kilometer 3,2 oder Höhe Hausnummer 7)
- zulässige Höchstgeschwindigkeit - innerorts oder außerorts?
- welche Fahrtrichtung
- Besonderheiten/ Hinweise (z.B. bestimme Uhrzeiten)
Bitte beachten Sie, dass die Messung aufgrund rechtlicher und technischer Einschränkungen nicht überall möglich ist. Insbesondere sollten folgende Vorgaben erfüllt sein:
- Entfernung zur Beschilderung (Ortsschild, Zeichen 274-Geschwindigkeitsbegrenzung) grundsätzlich mindestens 150 Meter - ebenso bis zur eventuellen Aufhebung
- ausreichende Stellfläche für Messfahrzeug und Messanlage (der Kraftfahrzeugverkehr sowie Radfahrer und Fußgänger dürfen nicht behindert werden)
- grundsätzlich keine temporäre Beschilderung wegen Straßenschäden
- Geschwindigkeitsregelung besteht bereits länger als zwei Wochen
Hinweis:
Je nach Vielzahl der Anfragen und den Witterungsbedingungen wird versucht, die Anfragen möglichst zeitnah vor Ort zu prüfen. Ein Anspruch auf Einrichtung eines Messplatzes besteht jedoch nicht.
Ergebnisse aus der Messtätigkeit werden grundsätzlich nicht veröffentlicht.