Die Gewässeraufsicht umfasst die Durchsetzung und Überwachung notwendiger Maßnahmen
- zur Verbesserung der Situation der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes,
- zur Verringerung des Stoffeintrages in Gewässer,
- zur Beseitigung von Gewässerverunreinigungen und
- zur Vorbeugung gegen zukünftige mögliche Belastungen.
Die Handlungsbefugnisse der zuständigen Stelle sind normiert in den §§ 100 und 101 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) sowie in § 128 Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).
In allen Bereichen, in denen oberirdische Gewässer in irgendeiner Art und Weise berührt sind, ist die Abteilung Boden/ Luft/ Wasser und Naturschutz zu beteiligen.
Hier ist zu prüfen, ob die geplante Maßnahme überhaupt zulässig ist und wenn ja, ob dann genehmigungsfrei oder -pflichtig.