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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Allgemeine Informationen

Grundsicherungsleistungen können Personen erhalten, die das Rentenalter erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sicherstellen können. Außerdem können Personen Grundsicherungsleistungen erhalten, die vollständig und dauerhaft erwerbsgemindert sind.

 

Grundsicherungsleistungen werden auf Antrag in der Regel für ein Jahr gewährt. Eine Weiterbewilligung erfolgt dann jeweils nach Prüfung, ob die Bewilligungsvoraussetzungen noch vorliegen. Ein kurzer Fragebogen zur Überprüfung wird Ihnen zugesandt und sollte rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zurückgegeben werden.

Grundsicherungsleistungen werden in ähnlicher Höhe wie Hilfe zum Lebensunterhalt gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

Einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB XII erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung oder direkt bei der Abteilung Soziale Leistungen. Außerdem steht Ihnen das Antragsformular online zur Verfügung.

Haben Sie Probleme beim Ausfüllen? Wir helfen Ihnen gern. Rufen Sie an und lassen Sie sich einen Termin geben.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:kostenfrei
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.

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