Aufgabe der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen ist es, finanzielle Leistungen für die Betreuung, Unterbringung und Pflege für Personen bereitzustellen. Dies gilt für Personen, für die eine häusliche Pflege nicht mehr ausreicht und denen die Aufbringung der finanziellen Mittel nicht zuzumuten ist.
Wenn jemand wegen Krankheit, Alter oder Behinderung so hilflos ist, dass er in einem Heim oder einer anderen Einrichtung gepflegt werden muss, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten der Unterbringung und der Pflege, soweit der Heimbewohner sie nicht von anderen, insbesondere der Pflegeversicherung, erhält und die eigenen Mittel nicht ausreichen.