Landkreis Harburg

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KFZ-Zulassung: Diebstahl eines Fahrzeuges

Allgemeine Informationen

Ist Ihr Fahrzeug gestohlen worden?

Dann müssen Sie im BürgerService die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) beantragen. Nur dann endet die KFZ-Steuerpflicht.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie einen Hauptwohnsitz, Firmensitz (Hauptsitz oder Niederlassung) oder Vereinssitz im Landkreis Harburg haben, wenden Sie sich bitte an den BürgerService (Kontaktinformationen, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Polizeianzeige oder Aktenzeichen der Polizei
  • Kennzeichenschild(er), nur falls noch vorhanden
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Außerbetriebsetzung beträgt 16,90 EUR.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

In Ihrem eigenen Interesse (KFZ-Steuer) und damit nach dem Fahrzeug gefahndet werden kann, sollten Sie das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb setzen lassen (abmelden).

Rechtsgrundlage

§ 14 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

Bemerkungen

Wenn die ZB I ebenfalls gestohlen wurde, kann auf die Ausstellung einer Ersatz-ZB I nicht verzichtet werden!

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Kontakt

Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?

Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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