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KFZ-Zulassung: internetbasierte Zulassung und Abmeldung (iKFZ)

Teaser

Ist Ihr Fahrzeug seit 01.01.2015 zugelassen worden und hat die Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und den Stempelplaketten der Kennzeichenschilder? Dann können Sie es auf unserem Portal internetbasiert abmelden, nach Abmeldung mit denselben Kennzeichen wieder zulassen oder die Anschrift bei Umzug innerhalb des Landkreises Harburg ändern lassen.

Wenn Ihr Fahrzeug fabrikneu oder seit 01.10.2017 zugelassen worden ist und die notwendigen Sicherheitscodes auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und -brief) und den Stempelplaketten der Kennzeichenschilder hat, können Sie es auch internetbasiert zulassen, umschreiben lassen, einen Halterwechsel oder Änderung des Kennzeichens beantragen.

Allgemeine Informationen

BürgerService-Online-Logo © Landkreis Harburg© Landkreis Harburg 

Bundesweites Projekt i-Kfz; aktuelle Informationen seit 01.09.2023 (i-Kfz, 4. Stufe)

Zum Verfahrensablauf und zur Antragstellung auf unserem i-Kfz-Portal finden Sie weitere Informationen auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitalisierung und Verkehr.

Zum Portal:

Button hier klicken © Landkreis Harburg


Wichtigste Neuerungen gegenüber dem "alten" Stand der Stufe 3 sind:

  • Sofortiges Losfahren mit zugeteilten, ungestempelten Kennzeichenschildern, wenn der Antrag auf dem Portal erfolgreich gestellt wurde; Herunterladen und Ausdruck des Zulassungsbescheides im Portal

  • Zusätzliche Identifikationsmöglichkeiten auf dem Portal für natürliche Personen (Mann, Frau, Divers); früher nur neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel möglich

  • Anträge können nun auch von juristischen Personen gestellt werden, die ihre Identität auf dem Portal mit dem Unternehmenskonto Bund / ELSTER-Zertifikat nachweisen können 

  • Kein Identitätsnachweis mehr, wenn Sie Ihr Fahrzeug auf unserem Portal internetbasiert außer Betrieb setzen lassen (abmelden) wollen:

    Eingabe der Sicherheitscodes der Kennzeichenschilder und der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist ausreichend.



 

Verfahrensablauf

INFORMATION ZU i-KFZ (internetbasierte Zulassung oder Abmeldung eines Fahrzeuges)


Möchten Sie sich den Besuch im BürgerService sparen?


Die internetbasierte Zulassung oder internetbasierte Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Ihres Fahrzeuges können Sie auf unserem Portal beantragen.

Weitere Informationen und zum Portal: 

Button hier klicken © Landkreis Harburg


Voraussetzungen
  • Voraussetzung der internetbasierten Zulassung:

    Ihr Fahrzeug muss seit 01.10.2017 zugelassen worden sein. Erst ab diesem Datum wurde eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ausgegeben, die mit dem notwendigen Sicherheitscode versehen ist. Fahrzeuge, die bis dahin zugelassen wurden, können nicht internetbasiert zugelassen oder umgeschrieben werden. Dies ist weiterhin nur vor Ort im BürgerService möglich.

  • Voraussetzungen der internetbasierten Außerbetriebsetzung (Abmeldung), Wiederzulassung desselben Fahrzeuges nach Abmeldung und Adressänderung innerhalb des Landkreises Harburg

    Ihr Fahrzeug muss seit 01.01.2015 zugelassen worden sein. Erst ab diesem Datum wurden die neuen Stempelplaketten auf das Kennzeichenschild geklebt und eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit Sicherheitscodes ausgegeben
Welche Gebühren fallen an?

Eine Übersicht der Grundgebühren, die erhoben werden, finden Sie rechts in der Übersicht unter "Dokumente". Hinzu kommen weitere Gebühren, die für das Kraftfahrtbundesamt erhoben werden und ggf. Wunschkennzeichen / Reservierung und Zuteilung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil II.

Sie finden sie aufgeführt im Zulassungsbescheid, den Sie während des Zulassungs- / Abmeldungsantrages auf dem i-Kfz-Portal herunterladen.

Zahlungsarten
  • ePayment
Bearbeitungsdauer

Ihr Antrag wird spätestens nach drei Werktagen bearbeitet und die Plakettenträger sowie Fahrzeugpapiere mit einer Anleitung, wie die Plaketten auf den Kennzeichenschildern anzubringen sind, versandt (Einschreiben).

Sie sind verpflichtet, die Plakettenträger unverzüglich nach Anleitung anzubringen und die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitzuführen, sobald Sie sie erhalten haben.

Spätestens 10 Tage nachdem Sie den Antrag gestellt haben müssen Sie auf den zugeteilten Kennzeichen, die Sie bislang ohne Plaketten am Fahrzeug angebracht haben, die zugesandten Stempelplaketten und Hauptuntersuchungsplakette ("TÜV-Plakette") anbringen, sonst dürfen Sie mit dem Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

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Kontakt

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Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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