Seit 01.01.2014 müssen Sie bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges ein SEPA-Mandat zum Einzug der Steuer ausfüllen. Bitte halten Sie dafür die IBAN und BIC bereit. Näheres dazu finden Sie hier.
Die IBAN und BIC finden Sie z. B. auf einem aktuellen Kontoauszug oder auf Ihrer EC-Karte. Auch Ihre Bank teilt sie Ihnen auf Nachfrage mit.
Wenn Sie das Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung reserviert haben, können Sie es für die Wiederzulassung des Fahrzeuges verwenden (dies ist der Regelfall).
Auf Wunsch kann das Fahrzeug umgekennzeichnet und eine neue Erkennungsnummer zugeteilt werden.
Für
- die Umkennzeichnung
- ggf. das Wunschkennzeichen
- ggf. die Reservierung
wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr erfragen Sie bitte bei Bedarf im BürgerService (Kontaktinformationen siehe unten).