Das Gesundheitsamt ist Aufsichtsbehörde für medizinische Berufsgruppen und Gewerbe.
Zu den Aufgabenbereichen gehören unter anderem:
- Heilpraktiker (Prüfung, Zulassung, berufliche Niederlassung)
- Hebammen (berufliche Niederlassung, Jahresmeldung)
- berufliche Niederlassung von Ärzten, Zahnärzten, Ergotherapeuten, Krankengymnasten/Masseure/Physiotherapeuten, Logopäden/Sprachtherapeuten, Podologen
- infektionshygienische Überwachung von Praxen
- Todesbescheinigungen, Todesursachenstatistik,
- Beantragung von Ausnahmegenehmigungen nach dem Niedersächsischen Bestattungsgesetz (z.B.: Ausnahme von der Sargpflicht, Leichenpass, Umbettung von Urnen oder Särgen)
- Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln ins Ausland