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Schutz von Kindern und Jugendlichen

Allgemeine Informationen

Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern, aber auch deren Pflicht. Dieses ist durch das Grundgesetz geschützt. Zudem hat jeder junge Mensch ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung, um zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu werden.

 

In einigen Familien sind Recht und Pflicht der Eltern und die Rechte der Kinder so sehr aus der Balance geraten, dass sich Freunde, Bekannte, Verwandte oder Lehrer und Erzieher um die Kinder und die Familie sorgen. 

 

Hier hat der Soziale Dienst die gesetzliche Verpflichtung, die Sorgen aufzunehmen, auch wenn sie anonym genannt werden. Sie werden immer mit den Beteiligten besprochen. Der Familie wird, wenn nötig, Hilfe angeboten.

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