Der Soziale Dienst unterstützt junge Menschen und ihre Familien dabei, positive Lebensbedingungen für Familien zu erhalten bzw. zu schaffen sowie Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe.
Eltern und andere erziehende Personen werden zur Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen beraten. Kinder und Jugendliche können ebenfalls Rat und Hilfe beim Sozialen Dienst bekommen. Die Beratung ist kostenfrei. Die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter unterliegen der Schweigepflicht.
Der Allgemeine Soziale Dienst ist erste Anlaufstelle für Familien und junge Menschen für verschiedene Anliegen. Er ist in zwei Bereiche aufgeteilt:
Für die Kommunen Stadt Buchholz, Samtgemeinde Hollenstedt, Samtgemeinde Jesteburg, Gemeinde Neu Wulmstorf, Gemeinde Rosengarten und Samtgemeinde Tostedt wenden Sie sich bitte an den Allgemeinen Sozialen Dienst West.
Für die Kommunen Stadt Winsen, Samtgemeinde Elbmarsch, Samtgemeinde Hanstedt, Samtgemeinde Salzhausen, Gemeinde Seevetal und Gemeinde Stelle wenden Sie sich bitte an den Allgemeinen Sozialen Dienst Ost.