Beim Sportbootführerschein wird unterschieden zwischen den Bereichen Motor und Segel.
Der Sportbootführerschein Binnen Motor (SBF Binnen Motor) ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten bis 15 m Länge unter Motor. Er ist vorgeschrieben für Fahrzeuge unter Motor mit mehr als 3,68 kW (5 PS) auf den Binnenschifffahrtsstraßen und den mit Motorbooten befahrbaren Gewässern in Deutschland.
Vorrausetzung: Mindestalter 16 Jahre
Der Sportbootführerschein Binnen Segel/Surfen (SBF Binnen Segel/Surfen) ist die amtliche Fahrerlaubnis zum Führen von Sportbooten bis 15 m Länge unter Segel. Der Sportbootführerschein Binnen Segel/Surfen ist ein Qualifikationsnachweis über praktische und theoretische Segelkenntnisse. Generell wird in Deutschland für das Führen eines Segelbootes nur die entsprechende Kenntnis der Regeln, nicht aber ein Nachweis darüber verlangt.
Vorrausetzung: Mindestalter 14 Jahre
Landkreis Harburg
Sportbootführerschein
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Ausbildung für den Sportbootführerschein Binnen unter Motor besteht aus einer theoretischen Ausbildung und ca. 2 Fahrstunden auf einem Motorboot.
Der Motorteil kann auch durch eine theoretische Zusatzprüfung zum Sportbootführerschein See erworben werden.
Der Sportbootführerschein Binnen unter Segeln enthält ca. 30 Stunden praktische Ausbildung und dazu begleitend die Theorie.
Besitzen Sie noch keine Segelerfahrung, besteht die Möglichkeit vorher einen einwöchigen Grundkurs zu machen.
Den Motorteil kann man durch zusätzliches Beantworten einiger Theoriefragen aus dem Bereich Motorkunde und einer praktischen Prüfung im Motorboot mit erwerben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Yacht- und Segelclubs. Die Volkshochschulen erteilen teilweise Informationen zu Schulungsangeboten.
Zuständige Stelle
Bootsführerscheinschulen kann man im Internet über Suchmaschinen finden.
U. a. sind Schulen in Hamburg, Lüneburg und Schleswig-Holstein zu finden.
Der DSV gibt hierüber auch ausreichende Informationen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- 1 Passbild
- Antrag
- Ärztliches Zeugnis über ausreichendes Hör- und Sehvermögen
- Kopie des Kfz-Führerscheins oder Führungszeugnis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Externe Behörden
Deutscher Segler-Verband e. V.Gründgensstr. 18 22309 Hamburg Telefon: 040 6320090 Telefax: 040 63200928 E-Mail: info@dsv.orgHomepage: http://www.dsv.org | |
Deutscher Motoryachtverband e. V.Vinckeufer 12-14 47119 Duisburg Telefon: 0203 809580 Telefax: 0203 8095858 E-Mail: info@dmyv.deHomepage: http://www.dmyv.de |