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Umschreibung von Dienstführerscheinen

Allgemeine Informationen

 

Die von den Dienststellen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse sind sogenannte Dienstfahrerlaubnisse. Sie berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen während der Dauer des Dienstverhältnisses. Diese Führerscheine gelten nicht für private Kraftfahrzeuge. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses ist der Dienstführerschein durch die besondere Fahrerlaubnisbehörde einzuziehen.

 

Eine Dienstfahrerlaubnis kann in eine zivile/allgemeine Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Dies kann während der Dauer des Dienstverhältnisses oder mit entsprechender Bescheinigung nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis erfolgen.

Verfahrensablauf

 

Der Antrag muss persönlich in der Führerscheinstelle gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • Aktuelles Lichtbild - biometrisch (Größe 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung - aus religiösen Gründen jedoch ausnahmsweise auch mit Kopfbedeckung möglich)
  • gültiger Dienstführerschein oder nach Ausscheiden aus dem Dienst Bescheinigung des Dienstherrn über die erteilte Dienstfahrerlaubnis (Ausstellungstag, Klasse(n) und ggf. Auflagen)
  • Dienst- oder Truppenausweises oder Bescheinigung des ehemaligen Dienstherrn über die Dauer des Dienstes oder Wehrdienstes
  • Zivilführerschein (falls vorhanden)
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde, sofern der zivile Führerschein nicht vom Landkreis Harburg ausgestellt wurde. Eine Karteikartenabschrift ist   nicht erforderlich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind

 

bei den Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

 

  • Gutachten eines Arztes über die geistige und körperliche Kraftfahreignung nach der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
  • Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes über das Sehvermögen nach der Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

 

zusätzlich bei den Klassen D1, D1E, D oder DE

 

  • Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners über die geistige und körperliche Kraftfahreignung nach den Ziffern 1 und 2 der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) (ab dem 50. Lebensjahr)
  • Führungszeugnis der Belegart O (dieses ist im Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu beantragen)

 

Die Gutachten können auch von den Dienst- oder Truppenärzten erstellt werden bzw. kann die körperliche/geistige Kraftfahreignung auch durch aktuelle dienstliche Bescheinigungen nachgewiesen werden.

 

Sollten Sie sich noch im Dienstverhältnis befinden, können unter Umständen die Gültigkeiten aus dem Dienstführerschein übernommen werden. Eine Vorlage von gesonderten Gutachten nach Anlage 5 und 6 zur Fahrerlaubnisverordnung ist dann entbehrlich.

Welche Gebühren fallen an?

 

Die Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis kostet 40,70 Euro.

Bemerkungen

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