Eltern, die getrennt voneinander leben, haben in der Abteilung Besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche die Möglichkeit, den Unterhalt für ihr minderjähriges Kind kostenfrei beurkunden zu lassen.
Die Beurkundung kann im Rahmen einer einmaligen Unterhaltsberatung oder einer Beistandschaft erfolgen.
Sollte noch kein Unterhalt gezahlt werden, haben alleinerziehende Elternteile die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss zu beantragen.