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Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)

Allgemeine Informationen

Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie fördert diejenigen behinderten Menschen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können.

Die WfbM steht allen behinderten Menschen, unabhängig von Art,  Schwere und Ursache  der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass nach Beendigung der Berufsbildungsmaßnahme wenigstens ein Mindestmaß an wirtschaftlich vertretbarer Arbeitsleistung erbracht werden kann.

Aufgabe der WfbM ist es, dem Behinderten Menschen eine angemessene berufliche Bildung und eine der Behinderung angemessene Beschäftigung anzubieten. Die Fördermaßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Leistungs- bzw. Erwerbsfähigkeit  zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen. Ebenso soll der behinderte Mensch auch in seiner Persönlichkeitsentwicklung gefördert werden.

Die WfbM gliedert sich vom Beginn der Aufnahme in 3 Förderbereiche:

  • Eingangsbereich  für längstens 3 Monate
  • Berufsbildungsbereich für längstens 2 Jahre danach
  • Arbeitsbereich (Beschäftigung/Förderung bis zum Rentenalter möglich)

Kostenträger können sein, die Bundesagentur für Arbeit für den Eingangs- und Berufsbildungsbereich, der Rententräger für den Eingangs- und Berufsbildungsbereich sofern der behinderte Mensch bereits 180 Kalendermonate Rentenversicherungsbeiträge entrichtet hat und der Sozialhilfeträger für den  Arbeitsbereich

Die Kostenträger finanzieren die WfbM-Maßnahme unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Behinderten und seiner unterhaltspflichtigen Angehörigen.

Die Kostenträger finanzieren neben den Werkstattkosten (monatlich ca. 1.100,-- € bis 1400,-- €) auch die Kosten für die Sozialversicherung (Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung). Nach einer Beschäftigungsdauer von 20 Jahren  haben die behinderten Menschen den versicherungsrechtlichen Anspruch auf den Bezug der Erwerbsunfähigkeitsrente erworben.

Werkstätten im Landkreis Harburg:

  • WfBM Tostedt, Zinnhütte 16 - 22, 21255 Tostedt
  • WfBM Buchholz, "ViaNova", Zunftstr. 5, 21244 Buchholz  (nur für seelisch behinderte Menschen)   
  • WfBM FITZ Winsen, Borsteler Grund 20-24, 21423 Winsen/Luhe

An den Landkreis Harburg angrenzende Werkstätten: 

  • WfBM Lüneburg, Vrestorfer Weg 1 und Bessemer Str.  21339 Lüneburg
  • WfBM Loewe-Stiftung, Ochtmisser Weg 3,7 u. 10, 21339 Lüneburg (seelisch behinderte Menschen)
  • WfBM "Elbe-Werkstatt", Nymphenweg 22, 21077 Hamburg
  • WfBM "Elbe-Werkstatt" Cuxhavener Str. 22, 21149 Hamburg (seelisch behinderte Menschen)
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