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Die Abteilung Besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche ist noch recht jung, obwohl es die Aufgaben schon lange gibt. In ihrer heutigen Form hat die Abteilung mit aktuell rund 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ende 2012 die Arbeit aufgenommen.
Beistandschaften, Beurkundungen, Finanzierung der Kindertagespflege, auswärtige Kinderbetreuung und Bedarfsplan Kindertagesstätten
Beistandschaften können auf Antrag des sorgeberechtigten/betreuenden Elternteils eingerichtet werden, wenn der andere Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt. Als Beistand oder Beiständin machen die Mitarbeitenden dann die Unterhaltsansprüche des minderjährigen Kindes geltend. Bei Bedarf erfolgt eine Vaterschaftsfeststellung durch das Gericht. Auch über den Unterhalt muss häufig vor Gericht gestritten werden. Für junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr kann ein Beistand beratend tätig werden.
Einige der Beistände sind auch Urkundspersonen. So kann eine Unterhaltsverpflichtung beurkundet werden. Das Kind erlangt damit einen einklagbaren Titel und sichert sich so die Unterhaltsansprüche.
Außerdem kann von den Urkundspersonen die gemeinsame Sorge für ein Kind (bei unverheirateten Eltern) und/oder die Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden.
Die Finanzierung der Kindertagespflege ist immer gefragt, wenn Eltern ihre Kinder bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreuen lassen und beide Parteien die öffentliche Finanzierung wünschen. Der Landkreis bezahlt Kindertagespflegepersonen, die Eltern zahlen an den Landkreis einen Elternbeitrag. Daneben können auch die Tagesmütter und
-väter Leistungen beim Landkreis geltend machen.
Leider finden nicht alle Kinder den benötigten Betreuungsplatz innerhalb des Landkreises. Deshalb werden etliche Kinder auch außerhalb des Landkreises, vorrangig in Hamburg, in Krippen und Kindergärten betreut. Die Kosten dafür teilen sich der Landkreis und die Wohnsitzgemeinde. Die Eltern leisten einen Elternbeitrag.
Damit möglichst für alle Kinder die benötigten Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, erstellt die Abteilung 52 einmal im Jahr einen Bedarfsplan. Dabei werden die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden beteiligt. In diesem Teilprodukt werden auch die Waldorfkindergärten gefördert.
Finanzielle Leistungen
Der Name verrät es: Hier dreht sich alles um finanzielle Leistungen für Familien mit Kindern und junge Erwachsene.
Drei Teilbereiche umfasst dieses Produkt. Als erstes ist der Bereich Elterngeld und Elternzeit, geregelt im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, zu nennen. Das sind Leistungen, die von allen Familien in den ersten Lebensjahren des Kindes in Anspruch genommen werden können, um sich intensiv um ihr Baby zu kümmern. Da es für die Gestaltung der Elternzeit diverse Möglichkeiten gibt, handelt es sich hier um eine sehr beratungsintensive Aufgabe, die von den Mitarbeitenden der Elterngeldstelle geleistet wird.
Der zweite Bereich ist der Unterhaltsvorschuss. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Alleinerziehende für ihre Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf Antrag diese Geldleistung, die nach Altersstufen gestaffelt ist.
Eine wichtige, aber auch schwierige Aufgabe der Mitarbeitenden ist es, die gezahlten Leistungen vom Unterhaltspflichtigen zurückzufordern (Rückgriff).
Der dritte Baustein sind die Leistungen nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) an Schülerinnen und Schüler, die eine schulische Ausbildung absolvieren bzw. sich in einer entsprechend hohen Jahrgangsstufe einer allgemeinbildenden Schule befinden.
Kindertagesbetreuung
In diesem Produkt geht es einerseits um die Fachberatung von (kommunalen) Kindertageseinrichtungen. Die Einrichtungsleitungen und deren Mitarbeitende können sich in pädagogischen Fachfragen zu Einzelfällen oder grundsätzlichen Themen beraten lassen.
Ebenso erfolgt die Fachberatung zum Thema Sprachentwicklung für alle Kindertageseinrichtungen. Dieser Bereich wird künftig noch bedeutsamer werden, da die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung inklusive der Sprachstandfeststellung vor Einschulung per Gesetz auf die Kindertagesstätten übertragen wurde. Dabei überprüfen die Erzieherinnen und Erzieher, wie es um die deutschen Sprachkenntnisse der Kinder steht, die im kommenden Jahr eingeschult werden. So können die Kinder rechtzeitig gefördert werden.
Eine weitere Aufgabe ist die Fachberatung in der Kindertagespflege. Hier geht es um die fachliche Beratung von Tagesmüttern und –vätern und um die Beratung der Eltern, die dieses Angebot nutzen. Außerdem sind die Mitarbeiterinnen dafür zuständig, Personen zu beraten, die eine Tätigkeit als Tagesmutter und –vater anstreben. Wenn sie eine Pflegeerlaubnis beantragen, erfolgt durch die Mitarbeiterinnen eine umfangreiche Eignungsprüfung und –beratung, bei entsprechender Eignung wird die Pflegeerlaubnis erteilt.
Alle Tätigkeiten im Bereich der Fachberatung werden von Sozialpädagoginnen ausgeübt.
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