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Hinter dem Begriff Natura 2000 verbirgt sich ein länderübergreifendes Netz von Schutzgebieten, welches innerhalb der Europäischen Union nach Maßgabe der sogenannten „Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) Richtlinie" errichtet wird. In dieses Netz integriert sind auch die Vogelschutzgebiete. Das Netz von Schutzgebieten erstreckt sich über 18% der Landflächen und 6% des Seegebietes der Europäischen Union. Es ist damit das weltweit größte koordinierte Netzwerk von Schutzgebieten.
Im Landkreis Harburg hat das Land Niedersachsen 14 FFH- und 4 Vogelschutzgebiete der Europäischen Kommission gemeldet. Diese dauerhaft zu sichern, zu pflegen und zu entwickeln ist unsere Aufgabe als untere Naturschutzbehörde.
Management- und Maßnahmenplanung für die Natura 2000-Gebiete im Landkreis HarburgSeit 2021 sind die Natura 2000-Gebiete im Landkreis Harburg vollständig nach nationalem Recht gesichert und als Natur- und Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Ein weiterer wesentlicher Baustein für die Entwicklung der Gebiete ist die Managementplanung. Damit legt die Untere Naturschutzbehörde für die Arten und Lebensraumtypen fest, wie sie für zukünftige Generationen in einem guten Zustand erhalten und entwickelt werden. Betroffene und Interessierte finden die Managementpläne unter dem folgenden Link. >> Zu den Managementplänen geht es hier entlang <<
Das Land Niedersachsen stellt auf seinem Portal ausführliche Informationen zu den einzelnen FFH-Gebieten Niedersachsens zur Verfügung: FFH-Gebiete in Niedersachsen |
Begriffserklärung
NSG = Naturschutzgebiet
LSG = Landschaftsschutzgebiet
NLSG = Natur- und Landschaftsschutzgebiet
FFH-Gebiet = Fauna-Flora-Habitat-Gebiet
FFH 030Oste mit Nebenbächen |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
FFH 036Este, Bötersheimer Heide, Glüsinger Bruch und Osterbruch |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
FFH 037Großes Moor bei Wistedt |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
FFH 038Wümmeniederung |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
FFH 041Seeve |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
FFH 070Lüneburger Heide |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
FFH 074Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
FFH 163Buchenwälder in Rosengarten |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
FFH 182Elbe zwischen Geesthacht und Hamburg |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
FFH 212Gewässersystem der Luhe und unteren Neetze |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
FFH 213Birken-Eichenwald bei Sangenstedt |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
FFH 228Kauers Wittmoor |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
FFH 230Garlstorfer Wald und Toppenstedter Wald |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
FFH 231Mausohr-Wochenstubengebiet Elbeeinzugsgebiet |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
V20Untere Seeve- und Untere-Luhe-Ilmenau-Niederung |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
V22Moore bei Sittensen |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch
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V24Lüneburger Heide |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
V59Moore bei Buxtehude |
Lage |
Größe |
Gebietscharakteristik |
Besonderheit |
Sicherung durch |
Alle Angaben ohne Gewähr - Stand: 18. November 2021 -
Zusammengestellt mit Daten des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
*Anhang I der FFH-Richtlinie: Aufzählung natürlicher Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
**Anhang II der FFH-Richtlinie: Aufzählung der Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
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