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Planungsbeschleunigung beim Neubau der Ortsumfahrung (OU) Elstorf - B 3
Der Neubau der Ortsumfahrung Elstorf - B 3 ist ein Pilotprojekt zur Planungsbeschleunigung von Straßenbauvorhaben in Niedersachsen. Ziel ist es, durch ein abgestimmtes und verzahntes Planungsverfahren möglichst schnell eine Entlastung der von der Verkehrsbelastung betroffenen Ortschaften im Bereich zwischen den Autobahnen A 26 und A 1 zu erreichen. Um die Planungen bestmöglich auf die lokalen Gegebenheiten und die Belange der Bevölkerung abzustimmen, begann das Vorhaben mit einem Dialogprozess, bei dem die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in das Planungsverfahren zur OU Elstorf eingebunden werden.
Am 11.12.2019 stellte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lüneburg, die in der frühen Planungsphase ermittelte Vorzugstrasse „Variante 1.3“, der Öffentlichkeit vor. Die vorgeschlagene Trasse verläuft westlich von Elstorf. Insgesamt wurden neun Varianten untersucht und verglichen. Das Raumordnungsverfahren wurde am 31.01.2020 offiziell eingeleitet.
Abschluss des Raumordnungsverfahrens
Nach eingehender Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen sowie der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange wurde die vom Vorhabenträger vorgeschlagene Vorzugsvariante 1.3 bestätigt. Sie stellte sich unter Betrachtung aller Belange als die raumverträglichste Variante heraus. Das Raumordnungsverfahren für die Ortsumfahrung Elstorf wurde von den Landkreisen Harburg und Stade daher am 15.10.2020 mit der Landesplanerischen Feststellung der Variante 1.3 abgeschlossen. Wenn die in der Landesplanerischen Feststellung genannten Maßgaben eingehalten werden, ist der Neubau der OU Elstorf (Variante 1.3) mit den Erfordernissen der Raumordnung und den Anforderungen an die Umweltverträglichkeit des Vorhabens vereinbar.
Die Landesplanerische Feststellung samt Anlagen ist auf dieser Internetseite unter dem Menüpunkt „Datei“ zu finden. Zudem wird sie in den Rathäusern der Gemeinde Neu Wulmstorf und der Hansestadt Buxtehude sowie in den Kreisverwaltungen Stade und Harburg für einen Monat öffentlich zur Einsicht ausgelegt (29.10.-30.11.2020). Die entsprechenden ortsüblichen Bekanntmachungen erfolgen am 22.10.2020. Gemäß § 20 UVPG i. V. m. § 27 UVPG sind die Unterlagen auch im niedersächsischen UVP-Portal https://uvp.niedersachsen.de/portal/ verfügbar.
Nun ist die NLStBV Lüneburg am Zug, genauere Planungen vorzunehmen und weiterführende Untersuchungen durchzuführen. Die nun landesplanerisch festgestellte Variante 1.3 ist im bevorstehenden Planfeststellungsverfahren zu berücksichtigen. In dessen Verlauf ist wieder die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Im weiteren Planungsverlauf wird die Trasse detaillierter betrachtet, auch weitere Optimierungen der Trasse sind möglich.
Abgeschlossene Verfahrensschritte:
Beginn des Raumordnungsverfahrens
Die NLStBV reichte am 19.12.2019 den Antrag auf Einleitung des Raumordnungsverfahrens beim Landkreis Harburg ein. Nach einer Vollständigkeitsprüfung der Antragsunterlagen leitete der Landkreis Harburg am 31.01.2020 das Raumordnungsverfahren für die „Ortsumgehung Elstorf mit Zubringer A 26“ offiziell ein.
Die Beteiligungsfrist für das ROV OU Elstorf ist seit dem 14.04.2020 beendet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit begann am 06.02.2020 mit der Bekanntmachung in den betroffenen Gemeinden (Hansestadt Buxtehude und Gemeinde Neu Wulmstorf). Die Antragsunterlagen wurden dort für einen Monat (13.02.-13.03.20) öffentlich ausgelegt und konnten während der jeweiligen Öffnungszeiten eingesehen werden. Stellungnahmen konnten bis zum 14.04.2020 bei den auslegenden Gemeinden abgegeben oder direkt an die Untere Landesplanungsbehörde gesendet werden. Unten auf dieser Seite finden Sie die Verfahrensunterlagen. Rechts unter Datei - Dokumente finden Sie die öffentlichen Bekanntmachungen sowie Datenschutzhinweise. Zusätzlich stehen die Unterlagen auch im UVP-Portal des Landes Niedersachsen zur Verfügung (https://uvp.niedersachsen.de/portal).
Erörterung und Einwender*innen-Dialog
Die eingegangenen Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Trägern öffentlicher Belange sowie Verbänden und Vereinigungen wurden ausgewertet, abgewogen und in das Ergebnis mit aufgenommen. Den Entwurf der Synopse aller Stellungnahmen sowie deren Abwägungen mit Stand vom 17.06.2020 finden Sie rechts unter Datei - Dokumente. Im Raumordnungsrecht ist für die Träger öffentlicher Belange, Kommunen, Verbände und Vereinigungen ein formeller Erörterungstermin vorgesehen. Dieser fand am 01.07.2020 statt. Es wurde genauer auf die eingereichten Stellungnahmen eingegangen und die Erwiderungen der Unteren Landesplanungsbehörde auf diese Stellungnahmen, die sogenannte Abwägung, wurden zusammen mit den formellen Einwender*innen diskutiert. Um den bisherigen intensiven Austausch mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Raum Elstorf fortzuführen, boten die Landkreise Harburg und Stade in Abstimmung mit der NLStBV auf freiwilliger Basis am 01.07.2020 einen Einwender*innen-Dialog in der Burg Seevetal an. Im Rahmen dessen konnten Personen, die im formellen Verfahren eine Stellungnahme abgegeben haben, ihre Anregungen und Bedenken nochmals vortragen und mit den Vertretern der Planungsbehörden, dem Vorhabenträger sowie den Fachplanern diskutieren. Die Teilnahme war sowohl persönlich als auch per Videokonferenz möglich, jedoch war sie den Einwender*innen vorbehalten, die im Beteiligungszeitraum eine Stellungnahme abgegeben haben. Diese wurden persönlich eingeladen. Das Protokoll zum Erörterungstermin sowie die entsprechende Präsentation finden Sie rechts unter Datei - Dokumente. Das Protokoll des Einwender*innen-Dialogs sowie die entsprechende Präsentation stehen ebenfalls zur Verfügung.
Weiterer Verfahrensablauf
In den folgenden Monaten überprüfte die Untere Landesplanungsbehörde das Vorhaben auf seine Vereinbarkeit mit den Belangen der Raumordnung. Im Zuge dessen wurde die raumverträglichste und konfliktärmste Trassenvariante ermittelt. Auch die möglichen Trassenalternativen wurden überprüft. Im Raumordnungsverfahren werden die verschiedenen Planungen und Nutzungsansprüche im betreffenden Planungsraum in Einklang gebracht. In die Verfahrensunterlagen ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung integriert, die dafür sorgt, dass Eingriffe und Umweltbelastungen möglichst gering ausfallen. Fachgutachten zu Themen wie Flora und Fauna, Landwirtschaft oder Raumverträglichkeit bilden die Grundlage für die raumordnerische Bewertung. Als Ergebnis wurde die raumverträglichste Variante ermittelt (Variante 1.3, siehe oben). Das ROV hat einen gutachterlichen Charakter und ersetzt nicht die Genehmigung. Das Ergebnis, die sogenannte Landesplanerische Feststellung, ist jedoch im daran anschließenden Genehmigungsverfahren, der Planfeststellung, zu berücksichtigen.
Die Verfahrensunterlagen sind folgend nach Themenbereichen aufgelistet:
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