„Unsere Impfzentren sind damit noch weit von einer maximalen Auslastung entfernt, können jedoch längerfristiger planen. Die Lieferzusage des Landes bringt uns unserem Ziel einen Schritt näher, allen über 80jährigen Einwohnerinnen und Einwohnern des Landkreises Harburg so schnell wie möglich ein Impfangebot zu machen“, so Landrat Rainer Rempe.
„Zudem sollen wir bis Anfang März zusätzlich 9.000 Dosen des Impfstoffs AstraZeneca bekommen“, ergänzt Konstantin Keuneke, organisatorischer Leiter der Impfzentren und Abteilungsleiter Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz beim Landkreis Harburg. „Dieser Impfstoff wird für den Einsatz bei über 65jährigen nicht empfohlen. Daher werden wir ihn für die Impfung von Personen nutzen, die aus beruflichen Gründen der Impfpriorität 1 zugeordnet sind – etwa für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens oder ambulanter Pflegedienste“.
Terminvergabe
Die Anmeldung für Impftermine läuft weiterhin über die beiden Wege, die das Land Niedersachsen anbietet: Über die zentrale Impfhotline unter der Telefonnummer 0800 99 88 665 oder über das Onlineportal www.impfportal-niedersachsen.de. Das Land hat nun mitgeteilt, dass zunächst alle Termine in chronologischer Reihenfolge an Personen auf der Warteliste vergeben werden. Anrufer bei der Hotline und Nutzer des Impfportals werden
auf die Warteliste gesetzt.
Die zentrale Hotline, die montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr erreichbar ist, beantwortet auch alle Fragen rund um die Impfung.
Mittlerweile ist es auch möglich, sich über www.impfportal-niedersachsen.de auf einer Warteliste für einen Termin vormerken zu lassen, wenn alle Termine vergeben sind.
Sobald neue Impftermine freigeschaltet sind, werden automatisch Impftermine gebucht und die Personen erhalten eine Terminbestätigung mit allen wichtigen Informationen zum Impftermin.
Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat auch an anderer Stelle nachgearbeitet: Impftermine in Buchholz und Winsen können nur noch von Menschen aus dem Landkreis Harburg gebucht werden. Der niedersachsenweite Impftourismus hat damit ein Ende.
Wer einen kostenlosen Impftermin reserviert hat, erhält eine schriftliche Impfbestätigung und eine Wegbeschreibung mit Informationen „Wie komme ich zum Impfzentrum“.
Termine können zunächst nur Bürgerinnen und Bürger vereinbaren, die ins Impfzentrum kommen können. Wer sein Haus nicht verlassen kann, muss noch etwas Geduld haben. Sobald in Europa ein Impfstoff zugelassen ist, der keine durchgehende Kühlung benötigt und daher auch vom Hausarzt verimpft werden kann, werden diese Personen zu Hause geimpft. Das Land geht davon aus, dass dies im Frühsommer der Fall sein wird.
Beschwerden und Nachfragen zur Terminvergabe an das Land Niedersachsen
Wir bitten jedoch Beschwerden und Nachfragen ans zuständige Niedersächsische Sozialministerium zu richten:
(0511) 120-0.
Hilfsangebote in den Städten und Gemeinden
Einige Städte und Gemeinden im Landkreis Harburg bieten vor Ort Impfpaten, Fahrdienste und andere Angebote an, um die Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, in die Impfzentren zu kommen. Fragen Sie dazu telefonisch in Ihrem Rathaus nach.
Was muss zum Impftermin mitgebracht werden?
Zum Termin müssen alle vom Land Niedersachsen übersandten Unterlagen wie die Terminbestätigung mit QR-Code, der Ausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument (Führerschein, Schwerbehindertenausweis) sowie, falls vorhanden, der Impfpass mitgebracht werden. Sehr hilfreich wäre es auch, die Impfeinwilligungserklärung bereits ausgefüllt zum Impftermin mitzubringen.
Zudem bittet die Kreisverwaltung die Impflinge nicht zu früh anzureisen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Erstattung von Transportkosten
Personen, die gesundheitsbedingt auf einen Einzeltransport ins Impfzentrum angewiesen sind, sprechen bitte mit Ihrem Hausarzt und lassen sich eine Transportbescheinigung geben, anschließend klären sie mit ihrer Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden. Das Land steht dazu in Gesprächen mit der Bundesregierung und den Krankenkassen. Einige große Kassen haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert. Wenn das nicht der Fall ist, reichen Sie Ihre Transportbescheinigung mit Ihrer Transportrechnung bitte beim Impfzentrum mit der Angabe Ihrer Kontonummer ein. Die Kosten werden rückwirkend erstattet. Eine Erstattung vor Ort im Impfzentrum findet nicht statt.
Impfungen in der stationären und ambulanten Kranken- und Altenpflege
Weiter voran geht es bei den Zweitimpfungen in den Alten-und Pflegeeinrichtungen sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Rettungskräfte sowie in den Krankenhäusern im Landkreis Harburg. Die Zweitimpfungen in den Alten- und Pflegeeinrichtungen werden von vier Mobilen Impfteams voraussichtlich bis Ende Februar abgeschlossen. Bisher hat der Landkreis seit Anfang des Jahres rund 6.000 Dosen für die Erstimpfung der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Harburg mit dem Impfstoff von Biontech/Pfizer erhalten. Nun kommen weitere 8.000 Senioren und bis zu 9.000 Mitarbeiter des Gesundheitswesens mit der Erstimpfung hinzu.
Die wichtigsten Informationen finden Sie hier gebündelt in den Impf-FAQs der Kreisverwaltung:
Weitergehende Informationen des Landes Niedersachsen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Internetseiten des Landes Niedersachsen:
und über die Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA):
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/fragen-und-antworten.html#faq4618
In welcher Reihenfolge wird geimpft?
Aufgrund der begrenzten Impfstoffmenge wird sich das Angebot zunächst vor allem an ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens richten. Die Option für die weiteren Impfgruppen, Termine für die Covid-19-Impfung über die Hotline sowie über die dahinterliegende Online-Terminplattform zu vereinbaren, wird angeboten, wenn feststeht, ab wann der Impfstoff in ausreichender Menge zur Verfügung stehen wird.
Laut Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sollen Bund und Länder den zunächst nur begrenzt vorhandenen Impfstoff in einer festgelegten Reihenfolge - priorisiert in drei Gruppen - einsetzen. Die Priorisierungen richten sich nach dem Grad des individuellen Risikos, insbesondere durch Alter, Wohnsituation, Vorerkrankung und beruflicher Exposition.
Impfzentren des Landkreises Harburg sind seit Mitte Dezember einsatzbereit
Bei einem Medientermin hat Landrat Rainer Rempe gemeinsam mit Vertretern des DRK und der Johanniter-Unfallhilfe, die beim späteren Betrieb unterstützen, den Stand der Vorbereitungen vorgestellt.
Zur Eindämmung und Bekämpfung der Corona-Pandemie findet ein umfangreiches Impfprogramm statt. Dazu wurden niedersachsenweit rund 50 Impfzentren in den Landkreisen eingerichtet werden. Im Landkreis Harburg sind das die Stadthalle in Winsen(Luhe) und die Schützenhalle in Buchholz in der Nordheide. Sobald ein Impfstoff zugelassen und in großer Zahl verfügbar ist, soll er in den Impfzentren verabreicht werden.
© Landkreis HarburgEs war ein knapper Zeitplan: Das Land Niedersachsen hat dem Landkreis Harburg am 3. Dezember den formellen Einsatzauftrag für die Einrichtung der beiden Impfzentren erteilt, unmittelbar danach begann die Einrichtung der beiden Hallen. Die Aufgabe wurde gut bewältigt, wie Landrat Rempe gemeinsam mit DRK-Vizepräsident Jan Bauer und Johanniter-Kreisbereitschaftsführer Alexander Jansen den zahlreichen Medienvertretern erläuterte.
© Landkreis HarburgBeide Standorte bieten gute Rahmenbedingungen, sind groß genug, eignen sich durch ihre zentrale Lage mit entsprechender verkehrlicher Anbindung, Erreichbarkeit – auch mit dem ÖPNV – und ausreichendem Parkraum.
Die Corona-Pandemie hat in diesem Jahr in kürzester Zeit das gesamte Leben verändert, das Corona-Virus beherrscht seit dem Frühjahr den Alltag. Nun macht die Impfung Hoffnung auf eine Rückkehr in Richtung Normalität. Landrat Rempe lobte die gute Zusammenarbeit aller Akteure bei der guten Bewältigung der Herausforderungen, vor die die Pandemie den Landkreis gestellt hat. Mit Blick auf die Impfzentren dankte er besonders den Städte Buchholz und Winsen sowie dem DRK und den Johannitern für ihre Unterstützung.
Wann der Betrieb für die verschiedenen Impfgruppen konkret startet, hängt davon ab, wann ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Die Terminvergabe für die Impfung und Festlegung, welche Personengruppen wann geimpft werden, werden zentral über das Land Niedersachsen vorgenommen. Eine erste Orientierung bietet die Bundesimpfverordnung.
Am 1.1. 2021 haben die Impfungen im Landkreis Harburg begonnen: Mehr Informationen.
In zwei Altenheimen in Buchholz und Nenndorf haben mobile Teams der Johanniter-Unfallhilfe und des DRK insgesamt 340 Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte gegen Covid-19 geimpft. Außerdem wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenhäuser und Buchholz und Winsen sowie des Rettungsdiensts geimpft.
Bis einschließlich 26. Januar wurden im Landkreis Harburg rund 4.000 Personen geimpft.