„Im Landkreis Harburg konnten mithilfe des bisher gelieferten Impfstoffs inzwischen 12.000 Menschen geimpft werden. Davon haben 5.500 Personen bereits eine Zweitimpfung erhalten“, berichtet Landrat Rainer Rempe. „Die Impfung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Alten- und Pflegeeinrichtungen im Kreis sind abgeschlossen.
In den beiden Impfzentren in Buchholz und Winsen erhalten pro Tag durchschnittlich 800 Personen ihren Impfstoff“, so Rempe weiter. Er ist froh, dass die Impfkampagne endlich an Fahrt aufnimmt. „Das Land hat jetzt angekündigt, die Impfstofflieferungen zu verdoppeln“, so der Landrat. „Für unsere Impfzentren ist es keinerlei Problem, diese Mengen zu verimpfen, denn unsere Kapazitäten waren bislang bei Weitem nicht ausgeschöpft.“
Die beiden Impfzentren sind auf bis zu 1300 Impfungen pro Tag im Ein-Schicht-Betrieb ausgelegt, eine Erweiterung ist möglich. Landrat Rempe hofft, dass bald auch genug Impfstoff zur Verfügung steht, um niedergelassene Ärzte in die Impfkampagne einzubeziehen, wie jetzt von der Bund-Länder-Konferenz beschlossen.
Geimpft wurden bisher gemäß der geltenden Impfverordnung in erster Linie Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis, die 80 Jahre und älter sind, aber auch Beschäftigte aus dem medizinischen und pflegerischen Bereich.
„Grundsätzlich läuft die Terminvergabe an Einzelpersonen über achtzig Jahren über das niedersächsische Impfportal und die Landeshotline“, erläutert Konstantin Keuneke, organisatorischer Leiter der Impfzentren und Abteilungsleiter Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz beim Landkreis Harburg. „Das Corona-Impfzentrum nimmt ausdrücklich keine Terminanfragen entgegen, auch die Kreisverwaltung kann keine Termine vergeben. Auch für weitere Impfberechtigte der Priorität 2 wird das Land die Terminierung übernehmen.“
Ausnahme sind momentan lediglich Personen, die aufgrund ihrer Berufsgruppe mit dem Impfstoff von AstraZeneca versorgt werden. Dabei handelt es sich beispielsweise um Personen aus medizinischen und pflegerischen Berufen sowie um Beschäftigte in den Grundschulen und den Kindertagesstätten. „Auch hier gilt aber: Die Beschäftigten sollten bitte nicht einzeln und selbst beim Landkreis oder in den Impfzentren anrufen. Die Terminvereinbarung findet ausschließlich über den Arbeitgeber statt. Wir nehmen derzeit über die Praxen und Einrichtungen Kontakt auf.“
Selbstständige Einzelpersonen im medizinischen Bereich erhalten ihre Termine über das Land. Das Land hat angekündigt, diese Gruppe der beruflich Priorisierten zeitnah über die Hotline und Homepage mit Terminen versorgen.
Menschen aus der höchsten Prioritätengruppe 1, die auf der landesweiten Warteliste für Corona-Impfungen stehen, müssen sich weiterhin gedulden. Das Land hat zugesagt, die Liste abzuarbeiten und alle entsprechenden Termine zu vermitteln. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten etwa alle zwei Wochen eine Nachricht per E-Mail oder per Post, dass sie noch auf der Warteliste stehen. Limitierender Faktor sind derzeit der Impfstoff und die geltenden Einschränkungen der Berechtigungsgruppen. Keuneke stellt darüber hinaus klar: „Bei uns kommen alle Impfdosen, die uns zur Verfügung stehen, auch zum Einsatz.“
Informationen zur Impfkampagne in Niedersachsen und im Landkreis Harburg
Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen haben die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen rund um die Covid-19-Impfung an die Impf-Hotline zu richten.
Neben allgemeinen Fragen zum Impfen steht Ihnen die Hotline auch für die Vereinbarung von Impfterminen bzw. die Aufnahme in die Warteliste (derzeit nur für Impfberechtigte 80 Jahre und älter) zur Verfügung.
Hotline
0800 99 88 665
montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr
erreichbar.
An Feiertagen ist die Hotline geschlossen.
Terminvergabe (über Warteliste)
auch ONLINE unter
www.impfportal-niedersachsen.de
Terminvergabe
Die Anmeldung für Impftermine läuft weiterhin über die beiden Wege, die das Land Niedersachsen anbietet: Über die zentrale Impfhotline unter der Telefonnummer 0800 99 88 665 oder über das Onlineportal www.impfportal-niedersachsen.de. Das Land hat mitgeteilt, dass zunächst alle Termine in chronologischer Reihenfolge an Personen auf der Warteliste vergeben werden. Anrufer bei der Hotline und Nutzer des Impfportals werden auf die Warteliste gesetzt.
Die zentrale Hotline, die montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr erreichbar ist, beantwortet auch alle Fragen rund um die Impfung.
Mittlerweile ist es auch möglich, sich über www.impfportal-niedersachsen.de auf einer Warteliste für einen Termin vormerken zu lassen, wenn alle Termine vergeben sind.
Sobald neue Impftermine freigeschaltet sind, werden automatisch Impftermine gebucht und die Personen erhalten eine Terminbestätigung mit allen wichtigen Informationen zum Impftermin.
Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat auch an anderer Stelle nachgearbeitet: Impftermine in Buchholz und Winsen können nur noch von Menschen aus dem Landkreis Harburg gebucht werden. Der niedersachsenweite Impftourismus hat damit ein Ende.
Wer einen kostenlosen Impftermin reserviert hat, erhält eine schriftliche Impfbestätigung und eine Wegbeschreibung mit Informationen „Wie komme ich zum Impfzentrum“.
Termine können zunächst nur Bürgerinnen und Bürger vereinbaren, die ins Impfzentrum kommen können. Wer sein Haus nicht verlassen kann, muss noch etwas Geduld haben. Sobald in Europa ein Impfstoff zugelassen ist, der keine durchgehende Kühlung benötigt und daher auch vom Hausarzt verimpft werden kann, werden diese Personen zu Hause geimpft. Das Land geht davon aus, dass dies im Frühsommer der Fall sein wird.
Beschwerden und Nachfragen zur Terminvergabe an das Land Niedersachsen
Wir bitten Beschwerden und Nachfragen ans zuständige Niedersächsische Sozialministerium zu richten: (0511) 120-0.
Hilfsangebote in den Städten und Gemeinden
Einige Städte und Gemeinden im Landkreis Harburg bieten vor Ort Impfpaten, Fahrdienste und andere Angebote an, um die Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, in die Impfzentren zu kommen. Fragen Sie dazu telefonisch in Ihrem Rathaus nach.
Was muss zum Impftermin mitgebracht werden?
Zum Termin müssen alle vom Land Niedersachsen übersandten Unterlagen wie die Terminbestätigung mit QR-Code, der Ausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument (Führerschein, Schwerbehindertenausweis) sowie, falls vorhanden, der Impfpass mitgebracht werden. Sehr hilfreich wäre es auch, die Impfeinwilligungserklärung bereits ausgefüllt zum Impftermin mitzubringen.
Zudem bittet die Kreisverwaltung die Impflinge nicht zu früh anzureisen, um Wartezeiten zu vermeiden.
Erstattung von Transportkosten
Personen, die gesundheitsbedingt auf einen Einzeltransport ins Impfzentrum angewiesen sind, sprechen bitte mit Ihrem Hausarzt und lassen sich eine Transportbescheinigung geben, anschließend klären sie mit ihrer Krankenkasse, ob die Kosten übernommen werden. Das Land steht dazu in Gesprächen mit der Bundesregierung und den Krankenkassen. Einige große Kassen haben bereits ihre Bereitschaft signalisiert. Wenn das nicht der Fall ist, reichen Sie Ihre Transportbescheinigung mit Ihrer Transportrechnung bitte beim Impfzentrum mit der Angabe Ihrer Kontonummer ein. Die Kosten werden rückwirkend erstattet. Eine Erstattung vor Ort im Impfzentrum findet nicht statt.
Impfungen in der stationären und ambulanten Kranken- und Altenpflege
Die Impfung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Alten- und Pflegeeinrichtungen im Kreis sind abgeschlossen.
Weitergehende Informationen zur Impfung finden Sie gebündelt in den Impf-FAQs des Landes Niedersachsen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf den Internetseiten des Landes:
und über die Internetseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA):
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung/fragen-und-antworten.html#faq4618
In welcher Reihenfolge wird geimpft?
Aufgrund der begrenzten Impfstoffmenge richtet sich das Angebot zunächst vor allem an ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens richten. Die Option für die weiteren Impfgruppen, Termine für die Covid-19-Impfung über die Hotline sowie über die dahinterliegende Online-Terminplattform zu vereinbaren, wird angeboten, wenn feststeht, ab wann der Impfstoff in ausreichender Menge zur Verfügung stehen wird.
Laut Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums sollen Bund und Länder den zunächst nur begrenzt vorhandenen Impfstoff in einer festgelegten Reihenfolge - priorisiert in vier Gruppen - einsetzen. Die Priorisierungen richten sich nach dem Grad des individuellen Risikos, insbesondere durch Alter, Wohnsituation, Vorerkrankung und beruflicher Exposition.
Wann der Betrieb für die verschiedenen Impfgruppen konkret startet, hängt davon ab, wann ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht. Die Terminvergabe für die Impfung und Festlegung, welche Personengruppen wann geimpft werden, werden zentral über das Land Niedersachsen vorgenommen. Eine erste Orientierung bietet die Bundesimpfverordnung.