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Boden, Luft, und Wasser, die drei zentralen Lebenselemente sind zu schützende Güter, die wir in der gleichnamigen Abteilung übergreifend betrachten. Als sogenannte Primärressourcen sind sie Grundlage des Lebens und Ausgangspunkt für alle weiteren (sekundären) Ressourcen, die das Wirtschaften ermöglichen. Primärressourcen sind ein endliches Gut und nicht beliebig vermehrbar.
Der Boden hat viele Funktionen – als Lebensraum und als Bestandteil der Wasser- und Stoffkreisläufe. Für den Menschen dient der Boden im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft als Wasser- oder Kohlenstoffspeicher, ist Lagerstätte für Rohstoffe, er dient aber auch als Träger für Gebäude. Jeder Boden ist ein Archiv der Natur- und Kulturgeschichte.
Die Reinhaltung der Luft bewegt die Menschheit spätestens seit der industriellen Revolution. Noch vor einiger Zeit gab es das Problem des Waldsterbens durch schwefelhaltige Abgase. Heute gibt es neue Herausforderungen, wie etwa die Feinstaub-Problematik aufgrund der Verbrennungsvorgänge für unsere Energieversorgung.
Wasser zeigt sich unterschiedlich, ob als Trinkwasser oder Abwasser, als Grundwasser oder Fließgewässer, als Lebensraum oder Standortfaktor: Bei der Nutzung der Ressource Wasser ist eine Bandbreite von Maßnahmen zu beachten. Die Abteilung Umwelt kümmert sich vorsorgend, zum Beispiel um:
Dazu gibt es in der Abteilung diverse Verfahren zur Anzeige, Erlaubnis, Bewilligung und Plangenehmigung bis hin zu Planfeststellungsverfahren sowie Einzelanordnungen zur Gefahrenabwehr.
Außerdem erarbeitet die Abteilung fachtechnische Stellungnahmen, zum Beispiel zu Bauleitplanungen der Gemeinden, Baugenehmigungsverfahren, Verordnungen für Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Flurbereinigungsverfahren und ähnliches.
Die Abteilung Umwelt kümmert sich auch nachsorgend, zum Beispiel um Schäden wie die Verunreinigung eines Gewässers, die Emission verunreinigter Luft aus einer Anlage oder die Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers durch eine alte Abfalldeponie oder durch illegale Abfallbeseitigungen in der Landschaft.
Der oder die Verantwortlichen für diese Schäden werden ermittelt und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung und Sanierung abgestimmt, angeordnet und — wenn nötig — mit den Mitteln des Verwaltungszwangs durchgesetzt. Im Zuge dessen werden ebenso auch Bußgelder durch die Abteilung verhängt.
Darüber hinaus sorgt die Abteilung durch ihren Bereitschaftsdienst rund um die Uhr dafür, dass Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen auch an Wochenenden, Feiertagen und außerhalb der Dienstzeit bekämpft werden können.
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