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Was ist derzeit erlaubt, verboten oder mit Ausnahmen möglich?
Das Land Niedersachsen hebt die Niedersächsische Corona-Verordnung mit Wirkung von Mittwoch, 01. März 2023 auf.
Damit entfallen die letzten vom Land Niedersachsen festgelegten Corona-Schutzmaßnahmen.
Bis zum 07. April 2023 gilt für die Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern sowie die Patientinnen und Patienten in Arztpraxen und medizinischen und therapeutischen Einrichtungen jedoch noch eine FFP2-Maskenpflicht, die der BUND im Infektionsschutzgesetz festgelegt hat.
Die Landesregierung wird auch über den 07. April Basisinformationen unter www.niedersachsen.de/coronavirus bereithalten.
Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder hatten sich gemeinsam mit dem Bund am 14. Februar 2023 auf ein Ende aller anderen Maßnahmen geeinigt.
Hier verlinkt finden Sie eine umfangreiche FAQ-Zusammenstellung des Landes Niedersachsen mit Antworten auf häufig gestellten Fragen zu den in Niedersachsen geltenden Corona-Regelungen, die unter
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html zu finden sind.
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