Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Herzlich Willkommen beim Sachgebiet Ausländerrechtliche Angelegenheiten von ausländischen Staatsangehörigen mit einem rechtmäßigen Einreise- und Aufenthaltsrecht.
Dies beginnt im Regelfall mit einem gesetzlich vorgeschriebenen und geregelten Visumsverfahren zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bei der Deutschen Botschaft im Heimatland unter Angabe des jeweiligen Aufenthaltsgrunds. Zu jedem Aufenthaltsgrund gibt es nach der Einreise bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine befristete Aufenthaltserlaubnis als elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit den biometrischen Daten (Unterschrift, biometrisches Lichtbild und Fingerabdrücke). Nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Aufenthaltsdauer, die abhängig vom jeweiligen Aufenthaltsgrund ist, kann bei Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen auf Antrag ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) erteilt werden.
Asylbewerbern und Flüchtlingen erhalten mit Anerkennung als Asylberechtigter oder Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. eines subsidiären Schutzes ein befristetes Aufenthaltsrecht.
Eine Vorsprache im Bürgerservice der Abteilung Migration ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Sie können sich online einen Termin buchen, um Ihr Anliegen persönlich in der Abteilung Migration zu klären.
Aufgrund der dringend erforderlichen Kontaktreduzierung prüfen Sie bitte, ob Ihr Anliegen auch telefonisch oder per E-Mail erledigt werden kann.
Sofern ein persönlicher Termin erforderlich ist, klicken Sie hier:
AKTUELLES:
Für die britischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gibt es unter DOKUMENTE (siehe unten) einen schriftlichen Hinweis zur Sach- und Rechtslage, der fortlaufend aktualisiert wird! Sie erhalten dort auch die aktuellen Informationen aus dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat - BMI (Stand: 28.03.2019). Sie finden den im Dokument erwähnten Antrag unter FORMULARE.
Weitere Informationen erhalten Sie auch über die Homepage des BMI sowie über die FAQ beim BMI unter der Kategorie Links.
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!