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Regel |
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Grundsatz |
Jede Person hat seine persönlichen Kontakte, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Reisen und touristische Tagesausflüge sind zu vermeiden |
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Engster Familienkreis im Sinne der Verordnung |
Verwandte gerader Linie (Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, Kinder, Enkel, Urenkel), der Ehegatte, der Lebenspartner, Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, der Verlobte, Geschwister. |
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Kontaktbeschränkung |
Personen dürfen sich außerhalb und innerhalb der eigenen Wohnung nur mit Personen des eigenen Hausstandes und höchstens einer weiteren Person aufhalten. Kinder bis zu drei Jahren zählen nicht dazu. |
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Beschränkung des Bewegungsradius auf maximal 15 Kilometer um den Wohnort |
Die Beschränkung des Bewegungsradius auf maximal 15 Kilometer um den Wohnort kann bei einer 7-Tage-Inzidenz von 200 oder mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch den Landkreis Harburg festgelegt werden. Für die Festlegung bedarf es einer Allgemeinverfügung, in der auch Ausnahmen geregelt werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Bewegungsradius nicht durch den Landkreis Harburg beschränkt. |
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Abstandsgebot
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Jede Person hat in der Öffentlichkeit, in den für einen Besuchs- oder Kundenverkehr geöffneten Einrichtungen und Veranstaltungen jeglicher Art den Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. |
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Mund-Nasen-Bedeckung - Öffentlicher Raum |
Sofern der Mindestabstand unter freiem Himmel in der Öffentlichkeit nicht nur kurzzeitig unterschritten wird, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem hat jede Person in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuch- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, sowie vor diesen Räumen gelegenen Eingangsbereichen und den dazugehörigen Parkplätzen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Weitere Örtlichkeiten der Öffentlichkeit unter freiem Himmel werden durch Allgemeinverfügungen des Landkreises Harburg festgelegt: Aktuell sind dies der Nahbereich des Bahnhofs Winsen (Luhe), sämtliche Wochenmärkte im Landkreis sowie der Nahbereich des Bahnhofs Buchholz |
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Mund-Nasen-Bedeckung - Berufsausübung |
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist von jeder Person in einer Arbeits- oder Betriebsstätte bis zum Erreichen des Arbeitsplatzes zu tragen und kann am Platz abgelegt werden, sofern das Abstandgebot von 1,5 zu jeder anderen Person eingehalten werden kann. Ausgenommen sind handwerkliche oder körperlich anstrengende Tätigkeiten. | |
Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Bahnhofsvorplatz in Winsen (Luhe) |
Die Stadt Winsen schildert den Bahnhofsbereich aus, auf dem die erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung gilt: Mehr Informationen dazu finden Sie in der Allgemeinverfügung des Landkreises. |
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Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf allen Wochenmärkten |
Marktbesucher auf den Wochenmärkten des Landkreises Harburg haben einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Passanten ohne Kaufabsichten, die den Wochenmarkt lediglich passieren. Die Marktverantwortlichen sollten die Marktbesucher auf die Maskenpflicht (z.B. durch entsprechende Beschilderung) hinweisen. Informationen finden Sie dazu in der Allgemeinverfügung des Landkreises. |
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Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung um Nahbereich des Buchholzer Bahnhofs und in der Buchholzer Adolfstraße |
Die Stadt Buchholz schildert den Bereich aus, auf die erweiterte Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht. Informationen dazu finden Sie in der Allgemeinverfügung des Landkreises. |
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Kostenlose/vergünstigte FFP2-Masken für Risikogruppen |
Ab 15.12. erhalten alle Risikogruppen in Apotheken Zugang zu kostenlosen bzw. vergünstigten FFP2-Masken. Alle Informationen dazu finden Sie auf den Internetseiten des Bundesgesundheitsministeriums. |
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Verbot von Feuerwerken |
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern oder pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 z.B. Raketen, Batterien, Böller sowie das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit sind untersagt. |
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Auslandsrückkehr/Reiserückkehr |
In Bezug auf Reiserückkehrer aus dem Ausland gilt: das RKI veröffentlicht tagesaktuell, ob die Infektionszahlen in dem entsprechenden Land kritisch sind. Daraus ergibt sich, ob für Sie nach Rückkehr eine quarantäneähnliche Absonderung für zehn Tage verpflichtend ist. Die Quarantänezeit für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten kann frühestens fünf Tage nach der Einreise beendet werden. Voraussetzung dafür ist ein molekularbiologischer Corona-Test (PCR-Test) mit negativem Testergebnis, der frühestens am fünften Tag nach der Einreise vorgenommen werden darf und der beim Hausarzt durchgeführt wird. Die reine und direkte Durchreise durch ein Risikogebiet ist von diesen Regeln ausgenommen. Detaillierte FAQs zur Reiserückkehr finden Sie hier zum Dowload und auch hier als Web-FAQs. |
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Testzentrum für Kontaktpersonen am Krankenhaus Winsen |
Alle Informationen hierzu finden Sie unter www.landkreis-harburg.de/corona-testzentrum. | |
Corona-Schnelltests |
Corona Schnelltests können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ergänzung zu anderen Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung sein. Ein negatives Testergebnis schließt die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 allerdings nicht aus. Diese Tests sollten daher nur gezielt erfolgen und von eingewiesenen Personen angewendet werden. Über den Landkreis können diese Schnelltests nicht bezogen oder bereit gestellt werden. | |
Impfzentren in Buchholz und Winsen |
Die dem Landkreis aktuell vorliegenden Informationen finden Sie unter www.landkreis-harburg.de/impfzentren . Zum genauen Start der Impfung in den Zentren (wann ausreichend Impfstoff verfügbar ist), welche Personengruppen zuerst geimpft werden und die Terminvergabe läuft, liegen dem Landkreis Harburg noch keine Informationen des Landes Niedersachsen vor. Wir informieren sofort, sobald wir die entsprechenden Informationen des Landes erhalten. Behalten Sie bitte die lokalen Medien, unsere Social-Media-Kanäle, BIWAPP und unsere Internetseite im Auge.
Seit 16.12. 2020 haben die Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen die Möglichkeit, ihre Fragen rund um die Covid-19-Impfung mit einem Anruf bei einer neu eingerichteten Hotline unter der Rufnummer 0800 9988665 zu klären. Sobald feststeht, ab wann der Impfstoff zur Verfügung stehen wird, können über die Hotline auch Impf-Termine vereinbart werden. Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar. An Sonn- und Feiertagen ist die Hotline geschlossen. Informationen des Landes zur Impfkampagne |
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Corona-Warn-App |
Es wird dringend empfohlen die Corona-Warn-App zu nutzen. | |
Inzidenzwert |
Aktuelle Corona-Lage in Niedersachsen |
Bereich |
Regel |
Beispiele |
Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe |
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Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe |
eingeschränkt; Für den Kundenverkehr und Besuche sind alle Verkaufsstellen und Dienstleistungsbetriebe geschlossen, die nicht der Versorgung mit Lebensmitteln oder anderen Gütern sowie Dienstleistungen des täglichen Bedarfes dienen. Ebenso zulässig ist der Verkauf und die kontaktlose Übergabe/Abholung außerhalb der Geschäftsräume unter Wahrung des Abstandsgebots von Gutscheinen durch geschlossene Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe. |
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geöffnete Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe |
geöffnet:
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geschlossene Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe |
Betriebe für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Tattoostudios, Kosmetikstudios Schuhläden, Modehäuser, Buchhandlungen (Aufzählung nicht abschließend), aber auch Änderungsschneidereien, Blumenläden, Geschäfte für Kleidung, Hundesalons |
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Hundefriseure, Hundesalons |
geschlossen, Die Zulässigkeit der Tätigkeit von Hundefriseuren und die Öffnung von Hundesalons wird derzeit erneut mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung abgestimmt. |
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Verkauf von alkoholischen Getränken zum Direktverzehr (z.B. Glühwein, Punsch) |
verboten, Alkoholische Getränke, die insbesondere in Gläsern, Becher- oder Einweggetränkbehältnissen gereicht werden und zum unmittelbarer Verzehr bestimmt sind, dürfen nicht verkauft werden. Der Verkauf entsprechender Getränke in handelsüblichen Flaschen, Dosen oder Tüten ist erlaubt. |
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Entsorgungsanlagen der Abfallwirtschaft des Landkreises |
geöffnet, die Hygiene- und Abstandsregeln müssen eingehalten werden. |
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Körperpflege |
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Kosmetikstudios/ Massagepraxen/ Tattoostudios |
geschlossen |
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Praxen für Physiotherapie, Logotherapie, Heilpraktikerpraxen |
geöffnet, zulässig sind ausschließlich medizinisch notwendige Behandlungen. |
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Podologie und Fußpflege (Praxen und mobil) |
eingeschränkt; Ausschließlich medizinisch notwendige Behandlungen. Umfasst ist nur die Fußpflege, sofern sie medizinisch verordnet wird bzw. für Menschen vorgenommen wird, die sich hier selbst nicht mehr pflegen können (auch mobil möglich). Eine Fußpflege zu rein kosmetischen Zwecken ist untersagt. |
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Friseure |
geschlossen |
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Gastronomie |
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Bars, Clubs, Kneipen, Diskotheken, Shishabars |
geschlossen |
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Gastronomiebetrieb |
eingeschränkt, Außer-Haus-Verkauf gestattet, der Verzehr der im Rahmen des Außer-Haus-Verkaufs abgeholten Speisen ist in der Öffentlichkeit innerhalb eines Umkreises von 50m um den Gastronomiebetrieb verboten. |
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Mensen/ Kantinen /Cafeterien |
Versorgung für Studierende/ Mitarbeitende der jeweiligen Einrichtung. Die Nutzung von gemeinsamen Speiseräumen und -sälen ist unzulässig. |
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Raststätten und Autohöfe |
eingeschränkt; Zur Versorgung von Berufskraftfahrern/innen, die ihre Tätigkeit durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachweisen können. |
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Sportausübung/Wellness |
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öffentliche oder private Sportanlagen |
eingeschränkt, hier darf nur Individualsport betrieben werden. Der Individualsport darf allein, mit Personen des eigenen Hausstandes oder mit maximal einer weiteren Personen betrieben werden. Das gemeinsames Sporttreiben mehrerer Individualsportler bzw. mehrerer Paare in einer Sportanlage ist vor dem Hintergrund der damit verbundenen Gefahren allenfalls bei sehr großen Abständen - wie beispielsweise in einer Tennishalle ((Platzbedarf je Paar 572 Quadratmeter) - denkbar. Die Betreiberin/ der Betreiber hat ein Hygienekonzept vorzuhalten. Kursangebote sind nicht gestattet. |
Freizeit-/ Amateursport |
Individualsport |
gestattet, Sportarten, die in der Regel nicht in Mannschaften organisiert sind und allein oder zu zweit betrieben werden |
z.B. Geräteturnen, Paartanz, Leichtathletik, Kampfsport |
Reitsport |
gestattet, der Betreiber/die Betreiberin hat ein Hygienekonzept vorzuhalten. Es gelten im übrigen die allgemeinen Vorgaben für den Individualsport (insbesondere der Platzbedarf für ein Trainingspaar von 572 Quadratmetern oder 256 Quadratmeter für einen einzelnen Reiter ist zu beachten). |
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Kontaktsport |
gestattet, Darf nur mit einer anderen festen Person durchgeführt werden |
z.B. Judo, Karate oder Paartanz |
Mannschaftssport |
untersagt |
Freizeit- und Amateurmannschaften |
Tanzschulen |
geöffnet, Der Betreiber/ die Betreiberin hat ein Hygienekonzept vorzuhalten. Es gelten im Übrigen die allgemeinen Vorgaben für den Individualsport (insbesondere Platzbedarf von 572 m² für ein Trainingspaar oder 286 m² für einen einzelnen Tänzer ist zu beachten). |
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Schießstände | geöffnet, Nutzung im Rahmen des Individualsportes durch Einzelpersonen oder im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen (ein Hausstand + 1 weitere Person) möglich | |
Fitnessstudios | geschlossen, auch die stundenweise Vermietung an Einzelpersonen oder Haushalte ist nicht zulässig. | |
EMS-Studios | geschlossen, auch die stundenweise Vermietung an Einzelpersonen oder Haushalte ist nicht zulässig. | |
Saunen | geschlossen, auch die stundenweise Vermietung an Einzelpersonen oder Haushalte ist nicht zulässig. | |
Thermen | geschlossen, auch die stundenweise Vermietung an Einzelpersonen oder Haushalte ist nicht zulässig. | |
Schwimmbäder/ Spaßbäder | geschlossen, auch die stundenweise Vermietung an Einzelpersonen oder Haushalte ist nicht zulässig. | |
Solarien, Sonnenstudios | geschlossen, auch die stundenweise Vermietung an Einzelpersonen oder Haushalte ist nicht zulässig. | |
Kultur/ Freizeiteinrichtungen/ Veranstaltungen |
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Veranstaltungen mit sitzendem Publikum |
untersagt |
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Sportveranstaltungen |
untersagt |
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Veranstaltungen mit zeitweise stehendem Publikum | untersagt | |
Messen/ Kongresse/ gewerbliche Ausstellung |
untersagt |
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Spezialmärkte/ Weihnachtsmärkte/ Jahrmärkte |
untersagt |
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Theater/ Opernhäuser/ Konzerthäuser/ Museen/ Kulturzentren/ Ausstellungen/ Galerien |
geschlossen |
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Kinos/ Freizeitparks/ Indoorspielplatz/ Kletterhalle/ Kletterpark/ Zoos/ Tierparks |
geschlossen |
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touristische Bus-/ Schiffs-/ Kutschfahrten |
untersagt |
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Spielhallen/ Spielbanken/ Wettannahmestellen |
geschlossen |
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Prostitutionsstätten/ Straßenprostitution/ Prostitutionsfahrzeuge/ Prostitutionsvermittlung |
geschlossen |
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Drückjagd |
gestattet, der Veranstalter/ die Veranstalterin regelt die Durchführung anhand eines Hygienekonzeptes. Das Hygienekonzept ist mitzuführen und auf Verlangen vorzulegen. Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht zum eigenen oder einem weiteren Hausstand gehören, ist einzuhalten. Zudem müssen die personenbezogenen Daten aller Anwesenden erfasst werden. |
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Treibjagd |
untersagt |
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Autokino |
geschlossen |
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Tourismus |
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Beherbergungsstätten/ Hotels/ Ferienwohnungen |
eingeschränkt, Der Betrieb und das Angebot von Übernachtungsmöglichkeiten ist für touristische Zwecke untersagt. Übernachtungen können für notwendige Zwecke gestattet werden z.B. für Dienstreisen oder Beerdigungen. Die Bewirtung der zulässigerweise beherbergten Gäste ist nur auf den jeweiligen Zimmern zulässig (Zimmerservice). |
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Campingplatz/ Wohnmobilplatz/ Bootsliegeplatz |
eingeschränkt, Übernachtungen sind gestattet, sofern die Parzelle ganzjährig oder für die Dauer einer Saison vermietet sind. |
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Betreuungs-/ Bildungseinrichtungen |
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Kita/ Schulen |
eingeschränkt, eine Notbetreuung wird angeboten, Schulbusse fahren regulär. Die genauen Vorgaben und Regeln des Lande finden Sie unter https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule-neues-schuljahr-190409.html |
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Bibliotheken/ Büchereien |
geschlossen, Wissenschaftliche Bibliotheken z.B. der Hochschulen bleiben geöffnet. |
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Kreisvolkshochschule |
geschlossen; bereits gebuchte Kurse werden in Onlinekurse umgewandelt oder entfallen. |
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Musikschulen |
geschlossen. |
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Kunstschulen |
geschlossen. |
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Hundeschulen |
eingeschränkt, Theorie- und Praxiskurse dürfen nicht mehr im Präsenzunterricht durchgeführt werden. Die Abnahme von Prüfungen und Einzelunterricht ist unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zulässig. |
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Jagdschulen |
eingeschränkt, Theorie- und Praxiskurse dürfen nicht mehr im Präsenzunterricht durchgeführt werden. Die Abnahme von Prüfungen ist unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zulässig. |
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Zusammenkünfte/ Sitzungen/ Versammlungen |
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Private Zusammenkünfte und Feiern |
eingeschränkt, Angehörige des eigenen Hausstandes und höchstens eine weitere Person. |
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Kindergeburtstage |
eingeschränkt, im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen können Kindergeburtstage mit den Personen des eigenen Hausstandes + 1 weiteren Person gefeiert werden. |
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Vereinssitzungen |
gestattet, Sitzungen und Zusammenkünfte, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, dürfen in geschlossenen Räumlichkeiten durchgeführt werden. Abstandsgebot muss eingehalten werden. Zudem ist in den Räumlichkeiten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. |
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Umzüge |
eingeschränkt, im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen können Umzüge mit den Personen des eigenen Hausstandes + 1 weiteren Person oder durch ein Umzugsunternehmen durchgeführt werden. |
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Parteisitzungen |
gestattet, Sitzungen und Zusammenkünfte, die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, dürfen in geschlossenen Räumlichkeiten durchgeführt werden. Abstandsgebot muss eingehalten werden. Zudem ist in den Räumlichkeiten eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. |
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Versammlungen unter freiem Himmel nach Artikel 8 Grundgesetz |
gestattet, Zuständigkeit liegt bei der Versammlungsbehörde. |
Demos, politische Kundgebungen |
Religionsausübung |
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Gottesdienste und ähnliche religiöse Veranstaltungen in geschlossenen Räumlichkeiten sowie Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Cem- und Gemeindehäusern sowie Zusammenkünfte anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften |
gestattet; Unabhängig der Teilnehmerzahl, Hygienekonzept ist erforderlich. Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern, Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung während der gesamten Veranstaltung. Der Gesang von Besucherinnen und Besuchern ist untersagt. Bei zu erwartenden Besucherzahlen, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen (z.B. bei den Weihnachtsgottesdiensten) ist im Hygienekonzept die Anmeldung der Teilnehmenden vorzusehen. |
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Gottesdienste und ähnliche religiöse Veranstaltungen im Freien sowie Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen, Cem- und Gemeindehäusern sowie Zusammenkünfte anderer Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften |
gestattet, Unabhängig der Teilnehmerzahl, Hygienekonzept erforderlich, Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist erforderlich. Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, bis der feste Platz eingenommen wurde. |
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Beisetzung, Beerdigung |
eingeschränkt, es gelten die Vorgaben für Gottesdienste in geschlossenen Räumlichkeiten und im Freien. |
Hier verlinkt finden Sie eine umfangreiche FAQ-Zusammenstellung des Landes Niedersachsen
mit Antworten auf häufig gestellten Fragen zu den aktuell geltenden Corona-Regelungen.
Landkreis Harburg | |
Schloßplatz 6 21423 Winsen (Luhe) Telefon: 04171 693-0 Telefax: 04171 693-99100 E-Mail: buergerservice@lkharburg.deHomepage: http://www.landkreis-harburg.de |
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