Sie haben Fragen zu den Informationen auf unserer Internetseite?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Fördermittel Heizung (Auswahl)
"clever heizen!" - kostenloser Check Ihrer Heizung
Angebotszeitraum: 01.02. bis 31.03.2021
Die ca. 90 minütige Beratung findet durch einen qualifizierten Energieberater bei Ihnen zu Hause statt und ist unabhängig von Herstellern.
Der Berater nimmt Ihre Heizungsanlage in Augenschein, gibt Ihnen wertvolle Hinweise zur Optimierung, erläutert die Fördermöglichkeiten und versorgt Sie mit Informationsmaterialien. Es wird die Effizienz der gesamten Heizanlage überprüft.
Zielgruppe sind Hauseigentümer von Ein- und Zweifamilienhäuser, bei denen:
Die Kreisverwaltung übernimmt den sonst üblichen Eigenanteil von 30 Euro - die Beratungsleistung ist daher für Sie kostenlos. Beratungswert: ca. 250 Euro.
"clever-heizen!" ist ein Gemeinschaftsprojekt der Verbraucherzentrale Niedersachsen, der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und des Landkreises Harburg und. Die Beratungen werden im Rahmen der Gebäude-Checks der Energieberatung der Verbraucherzentrale durchgeführt und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
» Austauschprämie für Ölheizungen, Heizen mit erneuerbaren Energien
Angebotszeitraum: seit 01.01.2021
Profitieren Sie als Privatperson, Wohnungseigentümergemeinschaft, Freiberufler, Kommune, Unternehmen und andere juristische Person von verbesserten Förderkonditionen, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen.
Förderübersicht
© Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch bzw. die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Dabei werden auch die Kosten für notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation der neuen Anlage berücksichtigt.
Grundsätzlich können hier die Bruttokosten, d.h. inklusive Umsatzsteuer, angesetzt werden. Allerdings können vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller nur die Nettokosten geltend machen. Mehr erfahren...
Hinweis: Bei Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung sowie bei Heizungsoptimierung genügt eine Fachunternehmererklärung. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist nicht notwendig.
Fördermittel-Tipp © birgitH / pixelio.de
Informieren Sie sich auch über Fördermittel in Ihrer Kommune. Mehr erfahren
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gerne weiter!