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Der Landkreis Harburg bietet Ihnen die Möglichkeit, auch in elektronischer Form (per E-Mail) mit uns zu kommunizieren. In Bereichen, in denen der Landkreis nach öffentlichen Rechtsvorschriften tätig wird, richtet sich die elektronische Kommunikation nach dem Niedersächsischen Verwaltungsverfahrensgesetz. Dieses Gesetz sieht vor, dass Dokumente elektronisch übermittelt werden können, soweit der Empfänger hierfür einen sog. Zugang eröffnet hat. Der Landkreis Harburg hat diesen Zugang nach Maßgabe der folgenden Rahmenbedingungen eröffnet.
Dokumente, für die Schriftform vorgeschrieben ist:
In einigen Fällen schreibt das Gesetz ausdrücklich vor, dass Dokumente schriftlich übermittelt werden müssen. Grundsätzlich dürfen auch diese Dokumente elektronisch übersendet werden. Sie müssen dann aber mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein.
Leider kann der Landkreis Harburg zurzeit nur bei Bauanträgen und Dokumenten, die im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie übermittelt werden, elektronische Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit überprüfen. In allen anderen Fällen ist dies aus technischen und organisatorischen Gründen leider noch nicht möglich.
Mit Ausnahme von Bauanträgen und Verfahren im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie (Einzelheiten dazu siehe unten), können Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, daher nicht rechtsverbindlich in elektronischer Form übersenden. Dies gilt insbesondere für Widersprüche gegen Entscheidungen des Landkreises.
Bitte weichen Sie in diesen Fällen auf die Papier gebundene Kommunikation (Briefpost, Telefax) aus. Wenn Sie gegen eine Entscheidung des Landkreises Widerspruch einlegen möchten, können Sie den zuständigen Mitarbeiter auch persönlich bei der Kreisverwaltung aufsuchen und den Widerspruch zur Niederschrift aufnehmen lassen.
Dokumente, für die keine Schriftform vorgeschrieben ist:
Dokumente, für die das Gesetz keine Schriftform vorschreibt, können Sie uns per E-Mail übersenden. Wenn Sie Dateianhänge verwenden, müssen diese allerdings von uns verarbeitet werden können (Einzelheiten hierzu siehe unten). Im Übrigen muss auch bei diesen E-Mails die Authenzität des Absenders gewährleistet sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir in Zweifelsfällen die Authenzität Ihrer E-Mail durch eine kurze Rückfrage bei Ihnen klären müssen.
Verschlüsselte E-Mails:
Aus technischen und organisatorischen Gründen kann der Landkreis zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln (Ausnahme: Bauanträge und Dokumente im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie). Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden möchten, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
Mailadressen:
Für den Informationsaustausch per E-Mail ist die Adresse
eingerichtet. Darüber hinaus finden Sie in unserem Internetangebot weitere E-Mail-Adressen einzelner Dienststellen. Auch die E-Mail-Adressen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung sind dort aufgeführt. Sie können also zielgerichtet Ihren Kommunikationspartner ansprechen.
Dateiformate:
Der Landkreis empfiehlt, den Inhalt einer E-Mail nur im Text-Format zu erstellen. Auf Dateianhänge sollten Sie möglichst verzichten.
Möchten Sie dennoch E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass wir aus technischen Gründen nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Wir empfehlen folgende Formate:
Dateianhänge z.B. im Microsoft-Word- oder Excel-Format werden aus Sicherheitsgründen (Viren, Würmer usw.) nicht angenommen.
Verwenden Sie abweichende Formate, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ihre E-Mail nicht bearbeitet werden kann.
Sollten wir Ihre E-Mail nicht verarbeiten können, werden wir Sie darüber informieren. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.
Diese Hinweise gelten nur für die elektronische Kommunikation mit dem Landkreis Harburg. Sie gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden.
Für Bauanträge hat der Landkreis Harburg den Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation eröffnet.
Für Bauanträge beachten Sie bitte unsere speziellen Hinweise unter dem Link
Für die Kommunikation im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist ausschließlich die Antragsverwaltung über das Internetportal
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