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Als Vorsichts- und Vorsorgemaßnahme zur Eindämmung des Corona-Virus sind Kontakte mit der Abteilung Bauen bis auf weiteres ausschließlich nach vereinbartem Termin möglich. Der interne Dienstbetrieb bleibt aufrecht erhalten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind grundsätzlich telefonisch sowie über ihre Mail-Adresse erreichbar. Auf diesem Weg können auch dringend notwendige Gesprächstermine vereinbart werden.
Für die Abgabe von Angeboten, Werbematerial etc. wenden Sie sich bitte an den Betrieb Gebäudewirtschaft.
Die Abteilung Bauen bietet eine Vielzahl von Leistungen rund um das Thema Bauen an. Sie ist zuständig für den gesamten Landkreis Harburg, außer für die Zuständigkeitsbereiche der Stadt Winsen und der Stadt Buchholz, da diese Städte eigene Bauämter (Untere Bauaufsicht) haben.
Dies sind die primären Aufgaben der Abteilung Bauen:
Erteilen von Baugenehmigungen (z.B. Carport, Wohnhaus, Logistikpark)
Beantwortung von Bauvoranfragen (z.B. planungsrechtliche Zulässigkeit eines Anbaus)
Bauberatung im Rahmen laufender Baugenehmigungsverfahren
Entgegennahme von Bauanzeigen (Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 der Niedersächsischen Bauordnung - NBauO)
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und Eintragung von Baulasten
Erstellen von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Archäologie und Denkmalschutz inklusive der Denkmalförderung mit Landkreismitteln
Bearbeitung von Anträgen auf Wohnraumförderung
Bauaufsicht inkl. baurechtlicher Ordnungswidrigkeitsverfahren
Wichtige Informationen zum Verfahren für Sie als Bauwillige:
Die Abteilung stimmt sich im Rahmen der Bearbeitung mit vielen weiteren Stellen ab, z.B. mit den Gemeinden oder dem Gewerbeaufsichtsamt und z.B. zu den Themen Brandschutz, Naturschutz, Waldrecht, Arbeitsschutz, Heimaufsicht, Denkmalschutz und ähnlichem. Dadurch können z.B. Baugenehmigungsverfahren bisweilen eine recht umfangreiche Zeitspanne in Anspruch nehmen. Grundsätzlich erfolgt die Bearbeitung in der Reihenfolge des Antrageingangs, dies gilt auch für nachgereichte Unterlagen.
Zu den Serviceleistungen gehört „Bauen Online“: Über dieses Portal können Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser Bauanträge digital einreichen, wenn sie über eine zertifizierte Signaturkarte verfügen. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin Bauanträge schriftlich in Papierform einreichen. Diese werden dann von der Abteilung Bauen digitalisiert und in die Online-Plattform eingestellt.
In jedem Fall erhalten Bauherrinnen und Bauherren nach Bauantragstellung ebenfalls einen Zugang zu diesem Portal und können sich dort über den Stand des Genehmigungsverfahrens informieren. Auch die Beteiligungen der Fachbehörden erfolgt dann über „Bauen Online“.
Nachzureichende Unterlagen senden Sie bitte nicht per Mail oder geben diese persönlich beim Sachbearbeitenden ab, da dies zu Verzögerungen in der Bearbeitung führt. Die Abgabe im Service-Zimmer ist selbstverständlich möglich. Zur Erläuterung: Unterlagen zu einem Papier-gebundenen Antrag sind auch immer in Papierform nachzureichen. Die Unterlagen gehen zunächst direkt zum Scannen, bevor sie in der Reihenfolge des Eingangs weiterbearbeitet werden. Weitere Unterlagen zu digital gestellten Anträgen können über Bauen-Online durch den Entwurfsverfasser hochgeladen werden.
Telefonisch erreichen Sie uns unter 04171/693-0. Aufgrund von Besprechungen, Bauberatungen und Außendienstterminen kann es trotz allgemeiner Erreichbarkeitszeit vorkommen, dass der zuständige Sachbearbeitende nicht persönlich zu erreichen ist und stattdessen eine Rückrufbitte aufgenommen wird. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen kann es hier leider auch ggf. etwas dauern, bis dieser Rückruf erfolgt. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Eine herzliche Bitte zum Schluss: Sie möchten wissen, welchen Bau-Traum Sie vielleicht auf Ihrem Grundstück verwirklichen können? Reichen Sie bitte schriftlich eine sogenannte Bauvoranfrage ein, denn sehr häufig können solche Frage nicht einfach am Telefon oder in einem kurzen persönlichen Termin oder per Mail geklärt werden, da auch hier eine bisweilen umfangreichere Prüfung erforderlich ist. Mit einer Bauvoranfrage erhalten Sie zudem Rechtssicherheit für die gestellte Frage. Leider können Sie eine Bauvoranfrage bisher nur in Papierform einreichen. Das notwendige Formular, das Sie am besten mit einem Lageplan ergänzen, finden Sie hier.
Gerne schauen Sie auch vorbei beim Energiewegweiser, Rubrik „Bauen und Sanieren“.
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